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   BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04   

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BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2005,35108)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2005,35108)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 27 W (pat) 4/04 (https://dejure.org/2005,35108)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    In Anbetracht der möglichen Identität und einer teilweise beachtlichen Ähnlichkeit der durch die Marken erfaßten Waren und der klanglichen Identität der Wortbestandteile "Mars", nach denen der Verkehr die Marken in der Regel benennen wird (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; 1999, 241, 244 - Lions; 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND;2002, 167, 169 - Bit/Bud), könnte eine klangliche Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG kaum verneint werden.

    Hinzukommt, dass der Verkehr in einem erheblichen Umfang die Bildelemente "Pfeil und Kugel" in einen gedanklichen Bezug zu Begriff "MARS" setzen (im Sinne der Raumfahrt zu diesem Planeten) und sich Wort und Bild daher nicht nur optisch, sondern auch als begriffliche Einheit einprägen dürften (vgl. dazu BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions).

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    In Anbetracht der möglichen Identität und einer teilweise beachtlichen Ähnlichkeit der durch die Marken erfaßten Waren und der klanglichen Identität der Wortbestandteile "Mars", nach denen der Verkehr die Marken in der Regel benennen wird (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; 1999, 241, 244 - Lions; 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND;2002, 167, 169 - Bit/Bud), könnte eine klangliche Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG kaum verneint werden.

    Das Ergebnis dieser Prüfung mag zwar häufig mit der Beurteilung des (visuellen) Gesamteindrucks einer Marke nach der "Prägetheorie" übereinstimmen (vgl. BGH a.a.O. - Lions), die anhand der Gestaltung der Marke selbst ohne Berücksichtigung des Gegenzeichens zu erfolgen hat (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; 2000, 233, 234 - RAUSCH/ELFI RAUCH).

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass Wort und Bild im vorliegenden Fall eng zu einer emblemartigen Einheit mit eigenständiger Kennzeichnungsfunktion verwoben sind (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Das Ergebnis dieser Prüfung mag zwar häufig mit der Beurteilung des (visuellen) Gesamteindrucks einer Marke nach der "Prägetheorie" übereinstimmen (vgl. BGH a.a.O. - Lions), die anhand der Gestaltung der Marke selbst ohne Berücksichtigung des Gegenzeichens zu erfolgen hat (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; 2000, 233, 234 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZR 176/96

    Achterdiek

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kommt es -ebenso wie bei der Abwandlung durch Weglassen oder Hinzufügen von Bestandteilen (vgl. BGH a.a.O. - ECCO; 1999, 54 - Holtkamp; 1999, 995, 996 - HONKA; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2000, 1038 - Kornkammer; 2002, 167, 168 - Bit/Bud) - in erster Linie auf die Kennzeichnungsfunktion an, die den jeweiligen Elementen der Marke und ihrem Verhältnis zueinander im Rahmen der eingetragenen Gesamtkombination zukommt (vgl. auch BGH GRUR 1979, 468, 469 - audio 1; 1999, 498 - Achterdiek).
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in der eingetragenen und der benutzten Form nicht ein und dasselbe Kennzeichen sehen (vgl. BGH GRUR 1975, 135, 138 - KIM-Mohr; 1997, 744, 746 - ECCO; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2002, 167, 168 - Bit/Bud).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Eine Veränderung des kennzeichnenden Charakters liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in der eingetragenen und der benutzten Form nicht ein und dasselbe Kennzeichen sehen (vgl. BGH GRUR 1975, 135, 138 - KIM-Mohr; 1997, 744, 746 - ECCO; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2002, 167, 168 - Bit/Bud).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Fehlt es nach alledem schon an der Benutzung der Widerspruchsmarken in der eingetragenen Form, kann die weitere Frage dahingestellt bleiben, ob, wie von der Anmelderin in Abrede gestellt, aus den eingereichten Unterlagen hinreichend glaubhaft hervorgeht, dass die Widerspruchsmarken in den Benutzungszeiträumen des § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG (August 1987 bis August 1992 und Februar 2000 bis Februar 2005) ernsthaft benutzt worden sind (vgl. dazu BGH GRUR 1999, 54, 55 - Holtkamp).
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 62/89

    Kreishandwerkerschaft I

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Die Anpassung einer als überholt betrachteten grafischen Form an den Zeitgeschmack entspricht zwar einem berechtigten Bedürfnis der Markeninhaber und ist daher schon nach der Rechtsprechung zu § 5 Abs. 7 WZG als unschädlich angesehen worden (vgl. BGH GRUR 1991, 53 - Arthrexforte).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Dagegen ist Gegenstand der Prüfung nach § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG allein die Frage, ob Verkehr die konkret eingetragene und die benutzte Form als ein und dasselbe Zeichen ansieht (vgl. BGH GRUR 2000, 1038, 1039 - Kornkammer; 1999, 995, 996 - HONKA).
  • BGH, 16.02.1979 - I ZB 8/77

    Anforderungen an Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens - Widerspruch gegen

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • LG Braunschweig, 27.03.2019 - 9 O 853/16

    Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Einwilligung in die

    (vgl. BPat v. 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04 = Anlage K11; LSK 2006, 210159, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 74/09

    Vorliegen einer rechtserhaltenden Benutzung in abgewandelter Form i.S.v. § 26

    Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt (LGU S. 8 u./9 o.), dass die in der Entscheidung "mars/Mars" des BPatG (Beschluss vom 15.02.2005, 27 W (pat) 4/04) maßgeblichen Kriterien vorliegend gerade nicht erfüllt sind, denn maßgebend war im damals zu beurteilenden Fall, dass die Größe des Bild- im Verhältnis zum Wortbestandteil verändert wurde und nunmehr stark zurücktrat (a.a.O., Rdnr. 27 in [...] - Hervorhebung durch den Senat).
  • BPatG, 21.06.2022 - 28 W (pat) 537/21
    In solchen Fällen vermag die Veränderung oder sogar Weglassung des Bildbestandteils den kennzeichnenden Charakter der Kombinationsmarke entscheidend zu berühren (vgl. Ströbele a. a. O., § 26 Rdnr. 228; BGH GRUR 2010, 270 Rdnr. 22 - ATOZ III; BPatG 27 W (pat) 4/04 - Mars/MARS; 26 W (pat) 348/03 - Vitality/V MILRAM Vitality; 26 W (pat) 515/14 - Freesecco/feelsecco; GRUR 2020, 746 - autobid.de/Auto Bild; 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/ALLIANCE).
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