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   BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03   

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BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03 (https://dejure.org/2005,30163)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03 (https://dejure.org/2005,30163)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 33 W (pat) 166/03 (https://dejure.org/2005,30163)
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  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 - BANK 24 m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03
    Hierfür spricht nicht zuletzt auch die Großzügigkeit, mit der die Rechtsprechung selbst bei wirtschaftlich weniger bedeutenden Orten ein Freihaltungsbedürfnis bzw. mangelnde Unterscheidungskraft annimmt (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BPatG GRUR 2001, 741 - Lichtenstein, bestätigt in BGH GRUR 2003, 882; BPatG GRUR 2000, 1050 - Cloppenburg).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 - BANK 24 m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99

    Voraussetzungen für ein aktuelles Freihaltungsbedürfnis bei Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03
    Hierfür spricht nicht zuletzt auch die Großzügigkeit, mit der die Rechtsprechung selbst bei wirtschaftlich weniger bedeutenden Orten ein Freihaltungsbedürfnis bzw. mangelnde Unterscheidungskraft annimmt (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BPatG GRUR 2001, 741 - Lichtenstein, bestätigt in BGH GRUR 2003, 882; BPatG GRUR 2000, 1050 - Cloppenburg).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 - BANK 24 m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03
    Hierfür spricht nicht zuletzt auch die Großzügigkeit, mit der die Rechtsprechung selbst bei wirtschaftlich weniger bedeutenden Orten ein Freihaltungsbedürfnis bzw. mangelnde Unterscheidungskraft annimmt (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BPatG GRUR 2001, 741 - Lichtenstein, bestätigt in BGH GRUR 2003, 882; BPatG GRUR 2000, 1050 - Cloppenburg).
  • BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00

    Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 33 W (pat) 166/03
    Hierfür spricht nicht zuletzt auch die Großzügigkeit, mit der die Rechtsprechung selbst bei wirtschaftlich weniger bedeutenden Orten ein Freihaltungsbedürfnis bzw. mangelnde Unterscheidungskraft annimmt (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BPatG GRUR 2001, 741 - Lichtenstein, bestätigt in BGH GRUR 2003, 882; BPatG GRUR 2000, 1050 - Cloppenburg).
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