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   BPatG, 15.02.2013 - 10 W (pat) 14/12   

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BPatG, 15.02.2013 - 10 W (pat) 14/12 (https://dejure.org/2013,62506)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.2013 - 10 W (pat) 14/12 (https://dejure.org/2013,62506)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 10 W (pat) 14/12 (https://dejure.org/2013,62506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung einer Gebühr für das Beschwerdeverfahren i.R.e. Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Magnetdruckkolbenmotor"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1989 - I ZB 6/88

    "Widerspruchsunterzeichnung"; Anforderungen an die Unterzeichnung eines

    Auszug aus BPatG, 15.02.2013 - 10 W (pat) 14/12
    Diese Eingaben sind noch innerhalb der aufgrund der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung gemäß § 47 Abs. 2 Satz 3 PatG bis 6. März 2012 laufenden Beschwerdefrist eingegangen, so dass die Beschwerde form- und fristgerecht eingelegt ist (BGH, Beschluss vom 30. März 1989 - I ZB 6/88, BGHZ 107, 129, 134; BPatG, Beschluss vom 23. November 2004, 11 W (pat) 41/03, GRUR 2005, 525, 526 - Irrläufer).
  • BPatG, 07.08.1980 - 31 W (pat) 91/77
    Auszug aus BPatG, 15.02.2013 - 10 W (pat) 14/12
    Für die Zahlung der Beschwerdegebühr gilt die Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 3 PatG jedoch nicht (BPatG, Beschluss vom 7. August 1980 - 31 W (pat) 91/77, BPatGE 23, 61).
  • BPatG, 23.11.2004 - 11 W (pat) 41/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Einspruch vor dem Patentgericht;

    Auszug aus BPatG, 15.02.2013 - 10 W (pat) 14/12
    Diese Eingaben sind noch innerhalb der aufgrund der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung gemäß § 47 Abs. 2 Satz 3 PatG bis 6. März 2012 laufenden Beschwerdefrist eingegangen, so dass die Beschwerde form- und fristgerecht eingelegt ist (BGH, Beschluss vom 30. März 1989 - I ZB 6/88, BGHZ 107, 129, 134; BPatG, Beschluss vom 23. November 2004, 11 W (pat) 41/03, GRUR 2005, 525, 526 - Irrläufer).
  • BPatG, 20.09.2016 - 7 W (pat) 39/15
    Da der Anmelder den Antrag auf Weiterbehandlung ersichtlich nur wegen des im ersten Beschluss vom 30. Oktober 2015 enthaltenen bzw. beigefügten, aber irreführenden Hinweises auf die Möglichkeit einer Weiterbehandlung nach § 123a PatG gestellt hat, entspricht es hier trotz der Erfolglosigkeit der Beschwerde gemäß § 80 Abs. 3 PatG der Billigkeit, die Beschwerdegebühr zurückzuzahlen (vgl. auch den Senatsbeschluss vom 15. Februar 2013, 10 W (pat) 14/12 unter II.3 der Gründe).
  • BPatG, 17.11.2014 - 19 W (pat) 28/14

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Elektromagnetischer

    Mit dem Beschluss des 10. Senats 10 W (pat) 14/12 vom 15. Februar 2013, auf den zum weiteren Verlauf des Prüfungs- und Beschwerdeverfahrens verwiesen wird, wurde festgestellt, dass der Schriftsatz vom 25. März 2011 in Verbindung mit den Eingaben vom 4. Juli und 8. August 2011 als Beschwerde im Sinn des § 73 PatG zu bewerten ist.
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