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   BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15   

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BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15 (https://dejure.org/2016,2830)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15 (https://dejure.org/2016,2830)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 26 W (pat) 508/15 (https://dejure.org/2016,2830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Mona Lisa (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Wort-/Bildmarke "Monna Lisa" für Waren aus dem Bereich Wein; Bestehen eines Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft bei einer kombinierten Word- und Bildmarke

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mona Lisa (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mona Lisa (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mona Lisa (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen bzw. die Wortelemente von Wort-/Bildmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872, 874 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind zudem für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428, 432, Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR a. a. O. Rdnr. 16 - for you).

    Die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind zudem für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428, 432, Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • BPatG, 06.02.2014 - 30 W (pat) 14/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "David und Venus (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    In der Entscheidung des Bundespatentgerichts 30 W (pat) 14/12 - David und Venus hätten schon die Auswahl eines Bildausschnitts und die konkrete Aufnahmeperspektive berühmter Kunstwerke Unterscheidungskraft begründet.

    a) Die Entscheidung des BPatG zum Bildzeichen "David und Venus" (30 W (pat) 14/12) ist nicht vergleichbar.

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress).

    Das setzt allerdings voraus, dass es eine im Vordergrund stehende Verwendungsform gibt und nicht mehrere praktisch bedeutsame Verwendungsformen in Betracht kommen (BGH GRUR 2014, 1204, 1206 Rdnr. 21 - DüsseldorfCongress).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Niemand kann sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rdnr. 18 - Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und SCHWABENPOST).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569, 572 Rdnr. 30 - HOT; GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569, 572 Rdnr. 30 - HOT; GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Dies gilt auch und insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH zu "Marlene-Dietrich-Bildnis II" (BGHZ 185, 152 Rdnr. 21) und "TOOOR!" (GRUR 2010, 1100 Rdnr. 28).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR a. a. O. - for you).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 68/09

    Hefteinband

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 508/15
    Weist das in Rede stehende Zeichen darüber hinausgehende charakteristische Merkmale auf, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht, kann die Unterscheidungskraft jedoch nicht verneint werden (BGH GRUR 2011, 158, Rdnr. 8 - Hefteinband).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 188/96

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft von Abbildungen allgemein bekannter

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - keine Unterscheidungskraft -

    Durch einen gut sichtbaren Aufdruck der angemeldeten Zeichenfolge "#darferdas?" auf einem Bekleidungsstück, einer Kopfbedeckung oder Schuhen in der Art eines Motivs sollen die Aufmerksamkeit des Endverbrauchers geweckt und dessen Kaufanreiz gefördert werden, so dass der angesprochene Verkehr in diesem lediglich ein Gestaltungsmittel und keinen Herkunftshinweis erblickt (s. auch BPatG 26 W (pat) 508/15 - Bildmarke "Monna Lisa"; 28 W (pat) 523/12 - Märchenprinzen; 29 W (pat) 2/13 - positive way at work; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT"S. ICH GEH SCHAUKELN).
  • BPatG, 17.02.2017 - 29 W (pat) 37/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pippi Langstrumpf" - Namen

    Mit Namen als "Motiv" soll die Aufmerksamkeit des Publikums geweckt und letztlich der Kaufanreiz gefördert werden (vgl. BPatG München, Beschluss vom 15.02.2016, 26 W (pat) 508/15 - MONNA LISA; Beschluss vom 23.04.2014, 28 W (pat) 523/12 - Märchenprinzen; Beschluss vom 03.02.2014, 25 W (pat) 560/12 - Richard Wagner-Barren BPatG, Beschluss vom 31.01.2014, 25 W (pat) 561/12 - Gustav Mahler-Röslein).
  • BPatG, 09.05.2017 - 28 W (pat) 532/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREIBEUTER" - Unterscheidungskraft - kein

    Anders könnte es sich dann verhalten, wenn das Wort "Freibeuter" als Werbemittel verbraucht wäre (vgl. BPatG, Beschluss vom 15. Februar 2016, 26 W (pat) 508/15 - Mona Lisa).
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