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   BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 49/14   

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https://dejure.org/2016,3089
BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 49/14 (https://dejure.org/2016,3089)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.2016 - 26 W (pat) 49/14 (https://dejure.org/2016,3089)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 26 W (pat) 49/14 (https://dejure.org/2016,3089)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "matratzen direct" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterscheidungskraft des Wort-/ Bildzeichens "matratzen direct" für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich Matratzen und Matratzeneinzelhandel

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "matratzen direct" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "matratzen direct" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "matratzen direct" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 49/14
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 16 - for you).

    Die im Ausland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarken-verordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428, 432 Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 49/14
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen bzw. die Wortelemente von Wort-/ Bildzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872, 874 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Die im Ausland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarken-verordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428, 432 Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • BPatG, 16.01.2008 - 29 W (pat) 55/06
    Auszug aus BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 49/14
    BPatG 29 W (pat) 55/06.
  • BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 525/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Slim PAD (Wort- Bildmarke)" - Unterscheidungskraft -

    aaa) Das schwarze Quadrat, in dem die beiden Wortbestandteile mittig platziert sind, wird nur als gewöhnliche Hintergrundgestaltung für die weißen und orangenen Buchstaben wahrgenommen (BPatG 26 W (pat) 49/14 - matratzendirect).

    Orange ist jedoch eine Modefarbe, die häufig in der Werbung eingesetzt wird (vgl. BPatG 29 W (pat) 2/12 - Bueroservice24; 32 W (pat) 15/05 - MORE EVENTS; 26 W (pat) 49/14 - matratzendirect).

  • BPatG, 09.07.2019 - 26 W (pat) 4/16

    Verwechslungsgefahr der Vergleichsmarken bei Zeichenähnlichkeit "MILLE MIGLIA",

    c) In klanglicher Hinsicht wird der Gesamteindruck der jüngeren Wort- /Bildmarke durch das Wortelement "e-miglia" geprägt, zumal es im Zentrum platziert ist und die schwarze Umrandung eine werbeübliche Hintergrundgestaltung darstellt (BPatG 26 W (pat) 49/14 - matratzendirect).
  • BPatG, 18.07.2016 - 26 W (pat) 87/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "City-POST 24 (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche Post

    Die graphische Ausgestaltung mit einem blauen Rechteck sowie mit weißen und orangefarbenen Buchstaben ist werbeüblich (vgl. BPatG 26 W (pat) 49/14 - matratzendirect) und nicht geeignet, von der Verwechslungsgefahr mit der Widerspruchswortmarke wegzuführen.
  • BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19

    Ausbildungsoffensive als Markeneintrag nicht möglich

    Das lila-dunkelgraue Rechteck mit abgerundeten Ecken, in dem die Internetadresse "AusbildungsOffensive-Bayern.de" mittig platziert ist, wird nur als gewöhnliche Hintergrundgestaltung wahrgenommen (vgl. BPatG 26 W (pat) 49/14 - matratzen direct).
  • BPatG, 25.01.2021 - 25 W (pat) 543/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Prot" - fehlende Unterscheidungskraft

    Im Rahmen der beanspruchten Dienstleistungen in Klasse 35 "Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Backwaren; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Backwaren " wird das angesprochene Publikum das Anmeldezeichen wegen der funktionellen Nähe dieser Dienstleistungen zu den Waren, mit denen Handel getrieben werden soll, nicht als betrieblichen Herkunftshinweis, sondern nur als Sachhinweis auf den Gegenstand des Handels ansehen, nämlich Brot und Backwaren (vgl. BPatG 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 26 W (pat) 49/14 - matratzendirekt; 26 W (pat) 31/16 - Unico besessen; 26 W (pat) 531/17 - Volldampf; 29 W (pat) 501/18 - magnetoboard).
  • BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 509/18
    fff) Bei den beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 35 "Einzel- und Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Waren aus Holz, insbesondere Möbel, Einrichtungsgegenstände " wird der angesprochene Fachverkehr die Wortkombination "Interieur Branding" wegen der funktionellen Nähe dieser Dienstleistungen zu den Waren, mit denen Handel getrieben werden soll, nicht als betrieblichen Herkunftshinweis, sondern nur als Sachhinweis auf den Gegenstand des (Online-)Einzel- und Großhandels ansehen (vgl. BPatG 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 26 W (pat) 49/14 - matratzendirect), nämlich auf Waren, die aufgrund besonderer Merkmale dazu beitragen, die Inneneinrichtung zu einem einprägsamen Markenerlebnis zu machen.
  • BPatG, 11.09.2019 - 27 W (pat) 543/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sing along, Berlin! (Wort-Bild-Marke)" -

    An den hierfür an die Grafik zu stellenden erforderlichen "Überschuss" sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtzeichens dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der schutzunfähige, beschreibende Charakter des Wortbestandteils selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 Rn. 17 - Kinder III; BPatG BeckRS 2014, 18613 - küche; BeckRS 2015, 09307 - ctc cartech company; BeckRS 2015, 18874 - Kommune 2.0; BeckRS 2016, 04349 - matratzen direct).
  • BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 511/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEISTERSCHRANK (Wort-Bild-Marke)" - keine

    aa) Das schwarze Rechteck, in dem der Wortbestandteil mittig platziert ist, wird nur als gewöhnliche Hintergrundgestaltung für die weißen Großbuchstaben wahrgenommen (BPatG 26 W (pat) 49/14 - matratzendirect).
  • BPatG, 28.04.2022 - 28 W (pat) 536/20
    Im Rahmen der beanspruchten Einzel- und Großhandelsdienstleistungen der Klasse 35 kann das Wort wegen der funktionellen Nähe dieser Dienstleistungen zu den Waren, mit denen Handel getrieben werden soll, nur als Sachhinweis auf den Gegenstand des Einzel- oder Großhandels verstanden werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 26 W (pat) 49/14 - matratzendirekt).
  • BPatG, 02.03.2022 - 25 W (pat) 45/20
    Insofern weist "GREENFOOD" auf den Gegenstand der besagten Dienstleistungen hin (vgl. auch BPatG 26 W (pat) 501/16 - S&P Salt&Pepper; 29 W (pat) 505/10 - klebewelten.de; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 26 W (pat) 49/14 - matratzendirekt).
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