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   BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00   

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BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00 (https://dejure.org/2001,26866)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00 (https://dejure.org/2001,26866)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2001 - 25 W (pat) 108/00 (https://dejure.org/2001,26866)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87

    "Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00
    Danach ist, da auch die Widersprechende selbst eine Verwendung der Widerspruchsmarke nur zur Kennzeichnung eines Mineralstoffpräparat mit dem Wirkstoff Natriumselen behauptet, im Rahmen der Integrationsfrage auf Seiten der Widerspruchsmarke von Mineralstoffpräparaten (Arzneimittelverzeichnis "Rote Liste" Hauptgruppe 62) ganz allgemein und mangels entgegenstehender Festschreibung im Warenverzeichnis ohne Beschränkung auf eine Rezeptpflicht, eine bestimmte Darreichungsform oder enthaltene Wirkstoffe auszugehen (st Rspr, vgl BPatG Mitt 1979, 223 - Mastu; BPatG GRUR 1995, 488, 489 APISOL / Aspisol; vgl allgemein zur Integrationsfrage BGH GRUR 1990, 39 ff - Taurus - und GRUR 1999, 164, 165 - JOHN LOBB).
  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00
    Auch waren insoweit - insbesondere im Hinblick auf das ausdrückliche Bestreiten der Inhaberin der angegriffenen Marke und die ausgeführten Bedenken im angefochtenen Beschluß des DPMA - keine gerichtlichen Hinweise veranlaßt (vgl hierzu auch BPatG MarkenR 2000, 288, 289 - Neuro-Vibolex).
  • BPatG, 18.01.1995 - 26 W (pat) 198/93
    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00
    Danach ist, da auch die Widersprechende selbst eine Verwendung der Widerspruchsmarke nur zur Kennzeichnung eines Mineralstoffpräparat mit dem Wirkstoff Natriumselen behauptet, im Rahmen der Integrationsfrage auf Seiten der Widerspruchsmarke von Mineralstoffpräparaten (Arzneimittelverzeichnis "Rote Liste" Hauptgruppe 62) ganz allgemein und mangels entgegenstehender Festschreibung im Warenverzeichnis ohne Beschränkung auf eine Rezeptpflicht, eine bestimmte Darreichungsform oder enthaltene Wirkstoffe auszugehen (st Rspr, vgl BPatG Mitt 1979, 223 - Mastu; BPatG GRUR 1995, 488, 489 APISOL / Aspisol; vgl allgemein zur Integrationsfrage BGH GRUR 1990, 39 ff - Taurus - und GRUR 1999, 164, 165 - JOHN LOBB).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00
    Danach ist, da auch die Widersprechende selbst eine Verwendung der Widerspruchsmarke nur zur Kennzeichnung eines Mineralstoffpräparat mit dem Wirkstoff Natriumselen behauptet, im Rahmen der Integrationsfrage auf Seiten der Widerspruchsmarke von Mineralstoffpräparaten (Arzneimittelverzeichnis "Rote Liste" Hauptgruppe 62) ganz allgemein und mangels entgegenstehender Festschreibung im Warenverzeichnis ohne Beschränkung auf eine Rezeptpflicht, eine bestimmte Darreichungsform oder enthaltene Wirkstoffe auszugehen (st Rspr, vgl BPatG Mitt 1979, 223 - Mastu; BPatG GRUR 1995, 488, 489 APISOL / Aspisol; vgl allgemein zur Integrationsfrage BGH GRUR 1990, 39 ff - Taurus - und GRUR 1999, 164, 165 - JOHN LOBB).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00
    Dies gilt auch dann, wenn man ungünstigere Übermittlungsbedingungen oder eine wenig artikulierte Aussprache einbezieht und berücksichtigt, daß die Verkehrsauffassung eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (st Rspr vgl EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints).
  • BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99

    Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "COBRA

    Auszug aus BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00
    Bereits aus diesem Grund dürfte es an der hinreichenden Glaubhaftmachung einer ernsthaften Benutzung der Widerspruchsmarke fehlen, aus welcher sich die Verwendung der Marke nach Art, Zeit, Ort und Umfang ergeben muß (vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 43 Rdn 42), zumal auch die angegebenen Umsätze nur teilweise den relevanten Benutzungszeitraum betreffen können (vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 43 Rdn 50; zu Ausnahmen BPatG GRUR 2001, 58, 59 - COBRA CROSS).
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