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   BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06   

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BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06 (https://dejure.org/2007,22091)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 Ni 2/06 (https://dejure.org/2007,22091)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 Ni 2/06 (https://dejure.org/2007,22091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-127/00

    Hässle

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06
    Hierbei beruft sie sich insbesondere auf die Entscheidung "Omeprazol" des EuGH (GRUR 2004, 225) und die Entscheidung des BPatG (14. Senat) "Aceclofenac" (Mitt. 2006, 550), wonach der Begriff der "ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" einheitlich auszulegen sei, nämlich dahingehend, dass es sich um eine erste nach Arzneimittelrecht erforderliche Genehmigung im Sinne der Richtlinie 65/65/EWG, d. h., nach "harmonisiertem Recht", handeln müsse.

    Wie der EuGH in der "Omeprazol"-Entscheidung ausgeführt hat, nimmt der Begriff der "ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" auf die erste in irgendeinem Mitgliedstaat der Gemeinschaft gemäß der Richtlinie 65/65/EWG erteilte Genehmigung Bezug (vgl. GRUR 2004, 225 Rdn. 73, 76, 77, 86 - Omeprazol).

    Der Senat sieht sich in dieser Auslegung durch die "Omeprazol"-Entscheidung des EuGH bestätigt, in der dieser mehrfach betont hat, dass der Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen" nicht je nach der Vorschrift der AMVO, in der er sich befindet, unterschiedlich ausgelegt werden darf, was erst recht für den Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" gilt (GRUR 2004, 225 Rdn. 57 und 72, dort mit Hinweis auf die Entscheidung EuGH "Yamanouchi Pharmaceutical", GRUR Int. 1997, 908 Rdn. 23 f. betreffend Art. 19 und Art. 13 AMVO).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06
    Der Ansicht der Klägerin, eine Vorlage erübrige sich, weil die Rechtslage nach den Grundsätzen der "Omeprazol"-Entscheidung (EuGH a. a. O.) so eindeutig sei, dass kein Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Rechtsfrage bleibe (vgl. EuGH NJW 1983, 1257 Rdn. 16 - CILFIT; BGH GRUR 2006, 346 - Jeans II a. a. O.), kann der Senat allerdings nicht folgen.
  • EuGH, 13.07.1995 - C-350/92

    Spanien / Rat

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06
    Es ist weder dem Wortlaut der AMVO zu entnehmen noch mit der durch diese Verordnung innerhalb des gemeinsamen Marktes angestrebten homogenen Lösung vereinbar (vgl. EuGH GRUR Int. 1995, 906 Rdn. 35, 36 - Königreich Spanien/Rat der Europäischen Union; GRUR 2005, 139, 140 Rdn. 21 - Dostinex), wenn zur Erfüllung der unverzichtbaren Bedingungen für die Erteilung eines Schutzzertifikats in Österreich, Finnland oder Schweden eine nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften dieser Staaten erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Art. 3 b) AMVO als ausreichend - weil einer Genehmigung gemäß der Richtlinie 65/65/EWG gleichgestellt angesehen wird, dieselbe Genehmigung aber - in Fallkonstellationen wie der vorliegenden - für die Berechnung der Laufzeit eines später in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) angemeldeten Schutzzertifikats nicht herangezogen würde.
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 151/02

    Jeans II

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06
    Der Ansicht der Klägerin, eine Vorlage erübrige sich, weil die Rechtslage nach den Grundsätzen der "Omeprazol"-Entscheidung (EuGH a. a. O.) so eindeutig sei, dass kein Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Rechtsfrage bleibe (vgl. EuGH NJW 1983, 1257 Rdn. 16 - CILFIT; BGH GRUR 2006, 346 - Jeans II a. a. O.), kann der Senat allerdings nicht folgen.
  • EuGH, 19.10.2004 - C-31/03

    Pharmacia Italia (früher Pharmacia & Upjohn) - Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 -

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06
    Es ist weder dem Wortlaut der AMVO zu entnehmen noch mit der durch diese Verordnung innerhalb des gemeinsamen Marktes angestrebten homogenen Lösung vereinbar (vgl. EuGH GRUR Int. 1995, 906 Rdn. 35, 36 - Königreich Spanien/Rat der Europäischen Union; GRUR 2005, 139, 140 Rdn. 21 - Dostinex), wenn zur Erfüllung der unverzichtbaren Bedingungen für die Erteilung eines Schutzzertifikats in Österreich, Finnland oder Schweden eine nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften dieser Staaten erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Art. 3 b) AMVO als ausreichend - weil einer Genehmigung gemäß der Richtlinie 65/65/EWG gleichgestellt angesehen wird, dieselbe Genehmigung aber - in Fallkonstellationen wie der vorliegenden - für die Berechnung der Laufzeit eines später in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) angemeldeten Schutzzertifikats nicht herangezogen würde.
  • EuGH, 12.06.1997 - C-110/95

    Yamanouchi Pharmaceutical / Comptroller-General of Patents, Designs und Trade

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06
    Der Senat sieht sich in dieser Auslegung durch die "Omeprazol"-Entscheidung des EuGH bestätigt, in der dieser mehrfach betont hat, dass der Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen" nicht je nach der Vorschrift der AMVO, in der er sich befindet, unterschiedlich ausgelegt werden darf, was erst recht für den Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" gilt (GRUR 2004, 225 Rdn. 57 und 72, dort mit Hinweis auf die Entscheidung EuGH "Yamanouchi Pharmaceutical", GRUR Int. 1997, 908 Rdn. 23 f. betreffend Art. 19 und Art. 13 AMVO).
  • BPatG, 16.06.2008 - 15 W (pat) 27/05
    Der 3. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts hat in der Rechtssache "Finasterid" (GRUR 2008, 67, Urteil nicht rechtskräftig) allein diesen Zeitpunkt als maßgebend gehalten.
  • BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 23/06
    Das Schutzzertifikat DE 195 75 007 sei auch deshalb (teilweise nichtig), weil für dasselbe Erzeugnis bereits zuvor das Schutzzertifikat DE 195 75 002 (vgl. Parallelverfahren 3 Ni 2/06) erteilt worden sei (Art. 15. Abs. 1 a), Art. 3 c) AMVO).
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