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BPatG, 15.04.2016 - 35 W (pat) 442/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung des DPMA; Rechtsfolgen bei Verstreichen einer Nachfrist für die Zahlung der Beschwerdegebühr gem. § 134 PatG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 26.11.2015 - 35 W (pat) 442/13
- BPatG, 15.04.2016 - 35 W (pat) 442/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80
Einsteckschloß
Auszug aus BPatG, 15.04.2016 - 35 W (pat) 442/13
Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 PatKostG ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. für die gleichgelagerte Vorschrift in § 36 I Abs. 3 PatG 1968 BGH GRUR 82, 414 (III3) - Einsteckschloss). - BGH, 11.10.2004 - X ZB 2/04
Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr
Auszug aus BPatG, 15.04.2016 - 35 W (pat) 442/13
Beschwerden gegen einen Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung des DPMA, wie sie hier der Erinnerungsführer eingelegt hat, sind "sonstige Handlungen" i. S. v. § 6 Abs. 1 PatKostG (s. Bühring, Gebrauchsmustergesetz, 8. Auflage 2011, § 18 Rdnr. 59 unter Hinweis auf BGH GRUR 2005, 184 - Verspätete Zahlung der Einspruchsgebühr).