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   BPatG, 15.05.2000 - 10 W (pat) 32/99   

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https://dejure.org/2000,29418
BPatG, 15.05.2000 - 10 W (pat) 32/99 (https://dejure.org/2000,29418)
BPatG, Entscheidung vom 15.05.2000 - 10 W (pat) 32/99 (https://dejure.org/2000,29418)
BPatG, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 10 W (pat) 32/99 (https://dejure.org/2000,29418)
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  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 15.05.2000 - 10 W (pat) 32/99
    Es müssen die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrundes maßgeblichen Umstände innerhalb der Einspruchsfrist so vollständig dargelegt werden, daß das Patentamt und der Patentinhaber daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Widerrufsgrundes ziehen können (vgl BGH GRUR 1995, 333 "Aluminium-Trihydroxyd; 1993, 651, 653 "Tetrachloide Kamille").
  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 15.05.2000 - 10 W (pat) 32/99
    Er darf es nicht dem Patentamt und dem Patentinhaber überlassen, diesen Zusammenhang herzustellen (BGH BlPMZ 1988, 289, 290 Meßdatenregistrierung; GRUR 1987, 513, 514 Streichgarn; Busse, PatG 5. Aufl, § 59 Rdn 77 mwNachw).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BPatG, 15.05.2000 - 10 W (pat) 32/99
    Es müssen die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrundes maßgeblichen Umstände innerhalb der Einspruchsfrist so vollständig dargelegt werden, daß das Patentamt und der Patentinhaber daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Widerrufsgrundes ziehen können (vgl BGH GRUR 1995, 333 "Aluminium-Trihydroxyd; 1993, 651, 653 "Tetrachloide Kamille").
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 10/87
    Auszug aus BPatG, 15.05.2000 - 10 W (pat) 32/99
    Er darf es nicht dem Patentamt und dem Patentinhaber überlassen, diesen Zusammenhang herzustellen (BGH BlPMZ 1988, 289, 290 Meßdatenregistrierung; GRUR 1987, 513, 514 Streichgarn; Busse, PatG 5. Aufl, § 59 Rdn 77 mwNachw).
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