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   BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02   

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BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02 (https://dejure.org/2003,27249)
BPatG, Entscheidung vom 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02 (https://dejure.org/2003,27249)
BPatG, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 25 W (pat) 198/02 (https://dejure.org/2003,27249)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    Allein maßgebend ist, ob es sich um eine in der Wortstruktur und Semantik sprachüblich gebildete Wortzusammenfügung handelt, die deshalb für die betroffenen Verkehrskreise als Sachbezeichnung nicht ungewöhnlich erscheint (vgl auch EuG MarkenR 2002, 92, 95 - STREAMSERVE).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des EuG für die Annahme einer beschreibenden und somit vom Markenschutz ausgeschlossen Angabe bereits ausreicht, wenn "zumindest eine der potentiellen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Ware oder Dienstleistung bezeichnet" (so EuG MarkenR 2002, 92, 95 - STREAMSERVE; WRP 2002, 510, 513 - CAR-CARD), wobei sich das Freihaltungsinteresse auch nicht auf unersetzliche beschreibende Angaben und Zeichen reduziert (vgl hierzu auch BPatG GRUR 2003, 245, 246-247 - Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf).

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    1) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo - zur GMV; vgl auch Lange, Das System des Markenschutzes in der Rechtsprechung des EuGH, WRP 2003, 323, 324-325).

    Deshalb kann die Frage, ob ein Zeichen eine solche Unterscheidungskraft besitzt, nicht abstrakt ohne Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen, die sie unterscheiden sollen, beurteilt werden (zur ständigen Rspr vgl EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22, 29 - Bravo; BGH MarkenR 1999, 292, 294 - HOUSE OF BLUES).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    Der Umstand, dass diese nicht in Wörterbüchern aufgeführt sind, ist deshalb nicht entscheidend (vgl auch EuG MarkenR 2000, 70 Tz 26 und EuGH GRUR 2003, 58 - Companyline).
  • BPatG, 14.03.2000 - 27 W (pat) 25/00
    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    Der Senat hat hierzu beispielhaft auf mehrere Entscheidungen anderer Senate des BPatG und des HABM zu vergleichbaren Wortzusammenfügungen wie zB "CARTOOL" (PAVIS PROMA, Kliems, 27 W (pat) 25/00) und für vergleichbare Waren und Dienstleistungen wie zB "metatool" (PAVIS PROMA, Kliems, 27 W (pat) 40/01), "TEAMTOOLS" (PAVIS PROMA, Kliems, 24 W (pat) 222/94), "RAPIDTOOL" (PAVIS PROMA, Bender, R 024/00-1) oder "TOPTOOLS" (PAVIS PROMA, Bender, R 0207/98-1) hingewiesen, in denen wegen des im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalts der jeweils angemeldeten Wortzusammenfügung gleichfalls eine markenrechtliche Unterscheidungskraft verneint oder ein Freihaltungsbedürfnis angenommen worden ist ("MicroTOOLS" - PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 143/97).
  • EuG, 20.03.2002 - T-356/00

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des EuG für die Annahme einer beschreibenden und somit vom Markenschutz ausgeschlossen Angabe bereits ausreicht, wenn "zumindest eine der potentiellen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Ware oder Dienstleistung bezeichnet" (so EuG MarkenR 2002, 92, 95 - STREAMSERVE; WRP 2002, 510, 513 - CAR-CARD), wobei sich das Freihaltungsinteresse auch nicht auf unersetzliche beschreibende Angaben und Zeichen reduziert (vgl hierzu auch BPatG GRUR 2003, 245, 246-247 - Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf).
  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 170/01

    Ausschluss der bildlichen Wiedergabe eines farbig ausgestalteten Pastenstrangs

    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des EuG für die Annahme einer beschreibenden und somit vom Markenschutz ausgeschlossen Angabe bereits ausreicht, wenn "zumindest eine der potentiellen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Ware oder Dienstleistung bezeichnet" (so EuG MarkenR 2002, 92, 95 - STREAMSERVE; WRP 2002, 510, 513 - CAR-CARD), wobei sich das Freihaltungsinteresse auch nicht auf unersetzliche beschreibende Angaben und Zeichen reduziert (vgl hierzu auch BPatG GRUR 2003, 245, 246-247 - Pastenstrang auf Zahnbürstenkopf).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    Insoweit ist auch zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung bei einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend durch die Verwendung von Oberbegriffen eine Vielzahl unterschiedlicher Einzeldienstleistungen und -waren umfasst, die Eintragung des angemeldeten Zeichens bereits dann für einen beanspruchten Oberbegriff ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den jeweiligen Oberbegriff fallende Ware oder Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (vgl BGH WRP 2002, 91, 93-94 - AC).
  • BPatG, 05.03.2002 - 27 W (pat) 40/01
    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    Der Senat hat hierzu beispielhaft auf mehrere Entscheidungen anderer Senate des BPatG und des HABM zu vergleichbaren Wortzusammenfügungen wie zB "CARTOOL" (PAVIS PROMA, Kliems, 27 W (pat) 25/00) und für vergleichbare Waren und Dienstleistungen wie zB "metatool" (PAVIS PROMA, Kliems, 27 W (pat) 40/01), "TEAMTOOLS" (PAVIS PROMA, Kliems, 24 W (pat) 222/94), "RAPIDTOOL" (PAVIS PROMA, Bender, R 024/00-1) oder "TOPTOOLS" (PAVIS PROMA, Bender, R 0207/98-1) hingewiesen, in denen wegen des im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalts der jeweils angemeldeten Wortzusammenfügung gleichfalls eine markenrechtliche Unterscheidungskraft verneint oder ein Freihaltungsbedürfnis angenommen worden ist ("MicroTOOLS" - PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 143/97).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    1) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz 22 - Bravo - zur GMV; vgl auch Lange, Das System des Markenschutzes in der Rechtsprechung des EuGH, WRP 2003, 323, 324-325).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 198/02
    Deshalb haben die Vorschriften des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG trotz möglicher Überschneidungen ihren eigenen Anwendungsbereich (vgl auch EuG MarkenR 2002, 88, 90 Tz 25 b - EUROCOOL - zu Art. 7 Abs. 1 Buchstaben b und c GMV).
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

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