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   BPatG, 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09   

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https://dejure.org/2010,22032
BPatG, 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09 (https://dejure.org/2010,22032)
BPatG, Entscheidung vom 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09 (https://dejure.org/2010,22032)
BPatG, Entscheidung vom 15. Mai 2010 - 30 W (pat) 4/09 (https://dejure.org/2010,22032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    "Ultimate" nicht eintragungsfähig

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ULTIMATE" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ULTIMATE" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Ultimate" als Marke für die Bereiche CD und Audiozubehör nicht eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangels Unterscheidungskraft keine Anmeldung der Marke "Ultimate" für CD und Audio

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind alle absoluten Schutzhindernisse im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25 - 27) - Chiemsee, GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 68) - Postkantoor).

    Diese Prüfung muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden" (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 (Nr. 57 - 59) - Libertel und GRUR 2004, 674, 680 (Rn. 23 - 125) - Postkantoor).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09
    Diesen Auslegungsgrundsatz wendet der EuGH sowohl auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft als auch auf die des Freihaltungsbedürfnisses an (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 (Nr. 60) - Libertel und GRUR 2003, 514, 519 (Nr. 74) - Linde, Winward u. Rado).

    Diese Prüfung muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden" (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 (Nr. 57 - 59) - Libertel und GRUR 2004, 674, 680 (Rn. 23 - 125) - Postkantoor).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind alle absoluten Schutzhindernisse im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25 - 27) - Chiemsee, GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 68) - Postkantoor).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09
    Ob eine schutzbegründende Bedeutungsvielfalt vorliegt, ist allerdings nicht abstrakt - lexikalisch zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09
    Diesen Auslegungsgrundsatz wendet der EuGH sowohl auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft als auch auf die des Freihaltungsbedürfnisses an (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 (Nr. 60) - Libertel und GRUR 2003, 514, 519 (Nr. 74) - Linde, Winward u. Rado).
  • BPatG, 17.12.1996 - 27 W (pat) 165/95
    Auszug aus BPatG, 15.05.2010 - 30 W (pat) 4/09
    In diesem Sinne hat das Bundespatentgericht bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1996 entschieden (Az. 27 W (pat) 165/95 vom 17. Dezember 1996) mit der Begründung, dass angesichts der mittlerweile weit verbreiteten Englischkenntnisse in maßgeblichen deutschen Publikumskreisen dem Wort "ultimate" ganz überwiegend der Hinweis auf Spitzenqualität (bezüglich der jeweiligen Erzeugnisse) entnommen werde; zur negativen Bewertung der Unterscheidungskraft von "ultimate" trage auch der Umstand bei, dass sich das dem englischsprachigen Markenwort in seinem semantischen Gehalt jedenfalls weitgehend entsprechende deutsche Wort großer Beliebtheit erfreue, und zwar sowohl in alltäglichen Sprachzusammenhängen als auch in der Werbung für unterschiedliche Produkte.
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