Rechtsprechung
BPatG, 15.06.2011 - 26 W (pat) 96/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 Nr 3 MarkenV 2004, § 19 Abs 1 MarkenV 2004, § 20 MarkenV 2004, § 32 MarkenG, § 36 Abs 4 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Frankfurt Hahn" - zum Bestimmtheitserfordernis des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 Nr 3 MarkenV 2004, § 19 Abs 1 MarkenV 2004, § 20 MarkenV 2004, § 32 MarkenG, § 36 Abs 4 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Frankfurt Hahn" - zum Bestimmtheitserfordernis des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezeichnung "Frankfurt-Hahn"für die Dienstleistung "Betrieb eines Flughafens" ist aufgrund manglender Vereinbarkeit mit der Einteilung der MarkenV nicht zulässig; Zulässigkeit der Bezeichnung "Frankfurt-Hahn"für die Dienstleistung "Betrieb eines Flughafens"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Frankfurt Hahn" - zum Bestimmtheitserfordernis des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Frankfurt Hahn" - zum Bestimmtheitserfordernis des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
Rätsel total
Auszug aus BPatG, 15.06.2011 - 26 W (pat) 96/10
Die angegebenen Waren und Dienstleistungen müssen zusätzlich so hinreichend klar bestimmt sein, dass der Schutzumfang der Marke auch im Registerverfahren schnell, umfassend und unmissverständlich feststellbar ist und sich die Waren und Dienstleistungen nach ihrem Inhalt und Umfang klar und eindeutig von anderen Waren und Dienstleistungen abgrenzen lassen (vgl. BGH GRUR 1985, 1055, 1056 Datenverarbeitungsprogramme als Ware ; BPatG Mitt. 1979, 34 f.; BPatG BlPMZ 1991, 247; BPatGE 32, 78, 81; BPatG BlPMZ 2001, 158 Fertighäuser ; BPatG GRUR 2006, 1039, 1040 Rätsel total ; HABM-BK MarkenR 2002, 441, 442 BioGeneriX ; vgl. auch Schmidt GRUR 2001, 653, 656 f.). - BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84
Hinreichende Kennzeichnung einer Ware
Auszug aus BPatG, 15.06.2011 - 26 W (pat) 96/10
Die angegebenen Waren und Dienstleistungen müssen zusätzlich so hinreichend klar bestimmt sein, dass der Schutzumfang der Marke auch im Registerverfahren schnell, umfassend und unmissverständlich feststellbar ist und sich die Waren und Dienstleistungen nach ihrem Inhalt und Umfang klar und eindeutig von anderen Waren und Dienstleistungen abgrenzen lassen (vgl. BGH GRUR 1985, 1055, 1056 Datenverarbeitungsprogramme als Ware ; BPatG Mitt. 1979, 34 f.; BPatG BlPMZ 1991, 247; BPatGE 32, 78, 81; BPatG BlPMZ 2001, 158 Fertighäuser ; BPatG GRUR 2006, 1039, 1040 Rätsel total ; HABM-BK MarkenR 2002, 441, 442 BioGeneriX ; vgl. auch Schmidt GRUR 2001, 653, 656 f.). - BPatG, 14.04.2000 - 33 W (pat) 193/99
Auslegung von Art. 2 der Ersten Markenrichtlinie
Auszug aus BPatG, 15.06.2011 - 26 W (pat) 96/10
Die angegebenen Waren und Dienstleistungen müssen zusätzlich so hinreichend klar bestimmt sein, dass der Schutzumfang der Marke auch im Registerverfahren schnell, umfassend und unmissverständlich feststellbar ist und sich die Waren und Dienstleistungen nach ihrem Inhalt und Umfang klar und eindeutig von anderen Waren und Dienstleistungen abgrenzen lassen (vgl. BGH GRUR 1985, 1055, 1056 Datenverarbeitungsprogramme als Ware ; BPatG Mitt. 1979, 34 f.; BPatG BlPMZ 1991, 247; BPatGE 32, 78, 81; BPatG BlPMZ 2001, 158 Fertighäuser ; BPatG GRUR 2006, 1039, 1040 Rätsel total ; HABM-BK MarkenR 2002, 441, 442 BioGeneriX ; vgl. auch Schmidt GRUR 2001, 653, 656 f.).
- BPatG, 16.10.2012 - 33 W (pat) 21/11
Markenbeschwerdeverfahren - "LINDENAU BAY" - zur Bestimmtheit des eingereichten …
Nachdem der Schwerpunkt des "Betriebs eines Yachthafens" nicht in Klasse 41 fällt, hätten die Dienstleistungen benannt werden müssen, die zum Betrieb eines Yachthafens gehören und der Klasse 41 unterfallen sollen (vgl. BPatG vom 15.6.2011, 26 W (pat) 96/10 - Frankfurt-Hahn zum "Betrieb eines Flughafens").