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   BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08   

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https://dejure.org/2009,33051
BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08 (https://dejure.org/2009,33051)
BPatG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08 (https://dejure.org/2009,33051)
BPatG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 27 W (pat) 138/08 (https://dejure.org/2009,33051)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor; GRUR 2004, 428 -Henkel; BPatG MarkenR 2007, 88 -Papaya).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08
    Bei einem solchen beschreibenden Zeichen vermögen auch einfache graphische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich die Verbraucher etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt haben, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter nicht aufzuwiegen (BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor; GRUR 2004, 428 -Henkel; BPatG MarkenR 2007, 88 -Papaya).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012 Rdn. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012 Rdn. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674 -Postkantoor; GRUR 2004, 428 -Henkel; BPatG MarkenR 2007, 88 -Papaya).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 138/08
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012 Rdn. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006).
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