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   BPatG, 15.10.2002 - 17 W (pat) 18/01   

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https://dejure.org/2002,44490
BPatG, 15.10.2002 - 17 W (pat) 18/01 (https://dejure.org/2002,44490)
BPatG, Entscheidung vom 15.10.2002 - 17 W (pat) 18/01 (https://dejure.org/2002,44490)
BPatG, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 17 W (pat) 18/01 (https://dejure.org/2002,44490)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1969 - X ZB 11/69

    Offenlegung einer noch nicht bekanntgemachten Patentanmeldung - Veröffentlichung

    Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 17 W (pat) 18/01
    Damit aber erweist sich bei der Regeloffenlegung der für die Anmelderin hier besonders wichtige Aspekt des offengelegten Anmeldungsinhalts als Stand der Technik und damit als Patenthindernis für eine Neuanmeldung ­ anders als bei der vorzeitigen Offenlegung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 PatG ­ als ein zwangsläufiger Folgeeffekt ohne besondere Bedeutung, der in der soeben genannten Begründung (aaO) überhaupt nicht angesprochen und in dem "Offenlegungsschrift"Beschluß des Bundesgerichtshofs (GRUR 1970, 300, 301) nur kurz erwähnt ist unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung von A. Krieger.
  • BPatG, 11.09.2014 - 23 W (pat) 4/12

    Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Lichtemittierende Vorrichtung" unter

    Für die Entscheidung, ob die Beschwerdegebühr zurückzuzahlen ist, sind - ebenso, wie bei einer Kostenentscheidung nach § 80 Abs. 1 PatG - Billigkeitsgründe maßgebend (BPatG 8 W (pat) 18/14; BPatG 17 W (pat) 18/01; BPatG 21 W (pat) 14/05 - Injektionsgerät zur s. c. Injektion von Medikamenten).

    Nach § 100 Abs. 1 PatG findet die Rechtsbeschwerde nur gegen Beschlüsse der Beschwerdesenate statt, durch die über eine Beschwerde gegen einen Beschluss der Prüfungsstellen bzw. Patentabteilungen nach § 73 PatG entschieden wird, nicht dagegen, über eine erst infolge der Beschwerde anstehende gerichtliche Entscheidung über die Gebührenerstattung nach § 80 Abs. 3 PatG (BPatG 20 W (pat) 80/05; BPatG 17 W (pat) 18/01; BPatGE 29, 194, 198; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 100 Rn. 10, 12; vgl. Busse, PatG, 7. Auflage, § 100, Rn. 8).

  • BPatG, 10.03.2015 - 23 W (pat) 39/12

    Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur

    Für die Entscheidung, ob die Beschwerdegebühr zurückzuzahlen ist, sind - ebenso, wie bei einer Kostenentscheidung nach § 80 Abs. 1 PatG - Billigkeitsgründe maßgebend (BPatG 8 W (pat) 18/14; BPatG 17 W (pat) 18/01; BPatG 21 W (pat) 14/05 - Injektionsgerät zur s. c. Injektion von Medikamenten).
  • BPatG, 23.05.2023 - 17 W (pat) 3/22
    Im Rahmen der Billigkeitsprüfung sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. BPatG 8 W (pat) 18/14; 17 W (pat) 18/01; 21 W (pat) 14/05).
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