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   BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 252/01   

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BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 252/01 (https://dejure.org/2002,29440)
BPatG, Entscheidung vom 15.10.2002 - 33 W (pat) 252/01 (https://dejure.org/2002,29440)
BPatG, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 33 W (pat) 252/01 (https://dejure.org/2002,29440)
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  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 252/01
    Die umfassende, alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Beurteilung der Verwechslungsgefahr beruht auf einer Würdigung aller in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander; so kann ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Waren ausgeglichen werden (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 18 - Canon; EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Ez 18, 19, 20 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION).

    Ob und in welchem Maße die Widerspruchsmarke und insbesondere schon allein ihr Wortbestandteil "meister" auf Grund eines höheren Bekanntheitsgrads infolge jahrzehntelanger intensiver Benutzung eine gesteigerte Kennzeichnungskraft erlangt hat, kann hier als nicht entscheidungserheblich dahingestellt bleiben, zumal fraglich ist, ob der Vortrag der Widersprechenden insoweit genügt (vgl dazu: EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 22, 23, 28 - Lloyd).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 252/01
    Die umfassende, alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Beurteilung der Verwechslungsgefahr beruht auf einer Würdigung aller in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander; so kann ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Waren ausgeglichen werden (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 18 - Canon; EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Ez 18, 19, 20 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 252/01
    Die umfassende, alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Beurteilung der Verwechslungsgefahr beruht auf einer Würdigung aller in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander; so kann ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Waren ausgeglichen werden (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 18 - Canon; EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Ez 18, 19, 20 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION).
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