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   BPatG, 15.10.2009 - 2 Ni 29/08   

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https://dejure.org/2009,30383
BPatG, 15.10.2009 - 2 Ni 29/08 (https://dejure.org/2009,30383)
BPatG, Entscheidung vom 15.10.2009 - 2 Ni 29/08 (https://dejure.org/2009,30383)
BPatG, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 2 Ni 29/08 (https://dejure.org/2009,30383)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 2 Ni 29/08
    Dass die Streitpatentschrift in der Beschreibung Unklarheiten enthält, welche unterschiedliche Auslegungen zulassen, könnte allenfalls auf einen Mangel im Erteilungsverfahren hinweisen; denn dort ist für Patentansprüche zu sorgen, die die unter Schutz gestellte Erfindung klar und deutlich umschreiben (BGH GRUR 1988, 757, 760 re. Sp. "Düngerstreuer").
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 156/04

    Sicherheitssystem

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 2 Ni 29/08
    Derartige Unklarheiten stellen jedoch keinen Nichtigkeitsgrund dar (vgl. dazu auch BGH GRUR 2009, 749 "Sicherheitssystem" insbes. Abs. 20-24).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 2 Ni 29/08
    Nachdem die in einer Patentschrift angegebene Aufgabe als solche aber nicht maßgeblich, sondern lediglich als Hilfsmittel für das Verständnis des Fachmanns anzusehen ist und es vielmehr darauf ankommt, was die Erfindung tatsächlich leistet (vgl. BGH BlPMZ 2005, 77 "Anbieten interaktiver Hilfe"; GRUR 2003, 693 "Hochdruckreiniger"; u. a.), kann es nicht sachgerecht sein, allein aus der selbstgenannten Aufgabe heraus ein abweichendes Verständnis der beanspruchten Lehre zu konstruieren.
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 2 Ni 29/08
    Dass - wie die Klägerin zutreffend erläutert - auch andere, nicht sinnvolle Auslegungen möglich sind, steht der grundsätzlichen Ausführbarkeit nicht entgegen; denn es genügt, wenn zumindest ein gangbarer Weg zur Ausführung der Erfindung offenbart ist (BGH GRUR 2001, 813 "Taxol" m. w. N.).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 2 Ni 29/08
    Ob der ursprüngliche Vorrichtungsanspruch 9 einen entsprechenden Unteranspruch hatte, ist ebenfalls unerheblich; denn den mit der Anmeldung ursprünglich formulierten Patentansprüchen kommt im Rahmen des Erteilungsverfahrens keine eine weitergehende Offenbarung in der Beschreibung einschränkende Bedeutung zu (BGH GRUR 2005, 1023 "Einkaufswagen II").
  • BGH, 20.11.2001 - X ZB 3/00

    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent

    Auszug aus BPatG, 15.10.2009 - 2 Ni 29/08
    Beschreibung und Zeichnungen sind zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen (§ 14 PatG); erkennbare Fehler oder Ungenauigkeiten wird der Fachmann zu korrigieren versuchen "und insbesondere ihm ersichtliche problematische oder unausführbare Anweisungen in einer dem Zweck der offenbarten Lösung entsprechenden Weise aufzulösen suchen" (BGH Mitt. 2002, 176 "Gegensprechanlage").
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