Rechtsprechung
BPatG, 15.10.2014 - 27 W (pat) 567/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Roots 64
§ 32 MarkenG, § 36 MarkenG, § 41 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "DSA (Wort-Bild-Marke)/BSA" - kennzeichnungskräftige Buchstabenkette neben erläuternder Wortfolge - Abkürzung behält prägende Stellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Bestimmung der bis dato unbestimmten Markenwiedergabe in Farbe zulässig
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "DSA (Wort-Bild-Marke)/BSA" - kennzeichnungskräftige Buchstabenkette neben erläuternder Wortfolge - Abkürzung behält prägende Stellung
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "DSA (Wort-Bild-Marke)/BSA" - kennzeichnungskräftige Buchstabenkette neben erläuternder Wortfolge - Abkürzung behält prägende Stellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Markenbeschwerdeverfahren - "DSA (Wort-Bild-Marke)/BSA" - kennzeichnungskräftige Buchstabenkette neben erläuternder Wortfolge - Abkürzung behält prägende Stellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 148
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98
"Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke; …
Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 27 W (pat) 567/13
Da das Anmeldezeichen in der Anmeldung so klar und eindeutig festgelegt sein muss, dass eine genaue Identifizierung und Bestimmung des Schutzgegenstandes möglich ist (BGH GRUR 2004, 502, 503 - Gabelstapler II), und die Farbgebung einer Bildmarke ihren Schutzgegenstand bestimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel), ermangelte die Anmeldung damit einer anmeldetagsbegründenden Wiedergabe der Marke, § 36 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 2 Nr. 2, § 33 Abs. 1 MarkenG. - BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02
Farbige Arzneimittelkapsel
Auszug aus BPatG, 15.10.2014 - 27 W (pat) 567/13
Da das Anmeldezeichen in der Anmeldung so klar und eindeutig festgelegt sein muss, dass eine genaue Identifizierung und Bestimmung des Schutzgegenstandes möglich ist (BGH GRUR 2004, 502, 503 - Gabelstapler II), und die Farbgebung einer Bildmarke ihren Schutzgegenstand bestimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel), ermangelte die Anmeldung damit einer anmeldetagsbegründenden Wiedergabe der Marke, § 36 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 2 Nr. 2, § 33 Abs. 1 MarkenG.
- BPatG, 20.06.2018 - 26 W (pat) 15/16
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flasche mit weißlich mattierter …
Danach genügt ein Zeichen den Anforderungen beispielsweise nicht, wenn sich der Gegenstand der Anmeldung auf eine Vielzahl unterschiedlicher Erscheinungsformen erstrecken kann (…vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 37 bis 40 - Dyson;… BGH a. a. O. - Schokoladenstäbchen II), oder wenn die eingereichten zweidimensionalen graphischen Wiedergaben einander widersprechen (BPatG GRUR-RR 2015, 148 - Roots 64). - BPatG, 09.02.2023 - 30 W (pat) 539/20
Markenbeschwerdesache - unbestimmte Positionsmarke - Anmeldezeichen gilt als …
Anders als bei einer Frist mit Zurückweisungsandrohung können bei einer wirksam gesetzten Frist zur Beseitigung von Mängeln der Anmeldung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 MarkenG - wie sie die Markenstelle mit ihrem Beanstandungsbescheid vom 4. Juli 2017 gesetzt hat - die gerügten Mängel nur innerhalb der gesetzten Frist behoben werden (vgl. BPatG GRUR-RR 2015, 148 - Roots 64).