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   BPatG, 15.11.2012 - 30 W (pat) 59/09   

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https://dejure.org/2012,39225
BPatG, 15.11.2012 - 30 W (pat) 59/09 (https://dejure.org/2012,39225)
BPatG, Entscheidung vom 15.11.2012 - 30 W (pat) 59/09 (https://dejure.org/2012,39225)
BPatG, Entscheidung vom 15. November 2012 - 30 W (pat) 59/09 (https://dejure.org/2012,39225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 89 Abs 4 S 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Starsat" - BGH hat keine ohne Weiteres erfassbare beschreibende Bedeutung der Anmeldemarke im Sinne eines Qualitätshinweises festgestellt - Unterscheidungskraft - BPatG hat die rechtliche Beurteilung des BGH seiner Entscheidung zugrunde zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Marke "Starsat" für Klasse 3

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Starsat" - BGH hat keine ohne Weiteres erfassbare beschreibende Bedeutung der Anmeldemarke im Sinne eines Qualitätshinweises festgestellt - Unterscheidungskraft - BPatG hat die rechtliche Beurteilung des BGH seiner Entscheidung zugrunde zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 29.07.2008 - 29 W (pat) 135/06
    Auszug aus BPatG, 15.11.2012 - 30 W (pat) 59/09
    Die Rechtsbeschwerde macht insoweit zutreffend geltend, dass ein solches Verständnis gerade wegen der Kombination von "Star" mit dem Bestandteil "sat" als Abkürzung von "Satellit" in seiner Bedeutung eines Raumflug- oder Himmelskörpers naheliegt und deshalb auch ein Verständnis als "Sternsatellit" oder als "Satellit eines Sterns" in Betracht kommt (vgl. auch BPatG, Beschl. v. 29.7.2008 - 29 W [pat] 135/06, BeckRS 2009, 06622, juris Rdnr. 16).

    Zwar ist für den Senat nicht ohne weiteres ersichtlich, warum ein Verständnis der angemeldeten Marke als "Sternsatellit" / "Satellit eines Sterns" in Betracht kommt, da diese Begriffe keine sinnhafte Konnotation haben (vgl. BPatG, Beschl. v. 29.7.2008 - 29 W [pat] 135/06, juris Rdnr. 16, 17), und zudem die Frage nach dem Sinngehalt eines Zeichens im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen gesehen werden muss.

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 15.11.2012 - 30 W (pat) 59/09
    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde der Anmelderin hat der Bundesgerichtshof diesen Beschluss durch Beschluss vom 4. April 2012 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen (GRUR 2012, 1143 ff.).
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