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   BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14   

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BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14 (https://dejure.org/2016,55077)
BPatG, Entscheidung vom 15.11.2016 - 4 Ni 42/14 (https://dejure.org/2016,55077)
BPatG, Entscheidung vom 15. November 2016 - 4 Ni 42/14 (https://dejure.org/2016,55077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Intrakardiale Pumpvorrichtung

    § 20 Abs 1 Nr 1 PatG, § 307 ZPO, § 242 BGB
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale Pumpvorrichtung" - keine Bindung an einen auf die ausschließlich beschränkte Verteidigung des Patents gerichteten Antrags - Beschränkungswirkung erfolgt erst aufgrund des Urteils und mit Eintritt der Rechtskraft - zur ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale Pumpvorrichtung" - keine Bindung an einen auf die ausschließlich beschränkte Verteidigung des Patents gerichteten Antrags - Beschränkungswirkung erfolgt erst aufgrund des Urteils und mit Eintritt der Rechtskraft - zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale Pumpvorrichtung" - keine Bindung an einen auf die ausschließlich beschränkte Verteidigung des Patents gerichteten Antrags - Beschränkungswirkung erfolgt erst aufgrund des Urteils und mit Eintritt der Rechtskraft - zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1023
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    Deshalb kann dieser Anspruch auch nicht anerkannt werden und zu einem entsprechenden gestaltenden Urteil ohne Sachprüfung der Nichtigkeitsgründe führen (siehe z. B. BGH GRUR 1995, 577 - Drahtelektrode, m. w. N.; GRUR 2004, 707 - Dynamisches Mikrofon; offen gelassen in BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; dagegen zum Anerkenntnisurteil über die Erledigungsfeststellung BPatG Urteil vom 14.06.2016, 4 Ni 11/15).

    Soweit aufgrund einer derartigen zulässigen Beschränkung nach ständiger Rechtsprechung der Senat das Streitpatent hinsichtlich des nicht verteidigten Umfangs ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären hat, ist dies deshalb nicht Ausfluss eines prozessualen Anerkenntnisses im Sinne von § 307 ZPO und eines insoweit bestehenden Dispositionsrechts des Beklagten über den Verfahrensgegenstand, sondern der materiell-rechtlichen Dispositionsbefugnis des Patentinhabers, sein Patent zu beschränken und insoweit nicht zu verteidigen (hierzu und zum Sonderfall einer ausschließlich unzulässigen Verteidigung BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; zur Selbstbeschränkung auf Null BPatG Urt. v. 18.07.2012, 4 Ni 3/12; BPatG GRUR 2010, 137 - Oxaliplatin).

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    Insoweit sieht der Senat den Einsatz einer Pigtail-Spitze auch als Ausdruck eines allgemeinen Fachwissens i.S. eines Standard-Repertoires (BGHZ 200, 229 = GRUR 2014, 461 - Kollagenase I; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem), da die Pigtail-Spitze belegt ist für eine Vielzahl von Anwendungsfällen als ein in Betracht zu ziehendes Mittel, bei dem sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Einspruchsabteilung des EPA sieht der Senat insbesondere in der Tatsache, dass die Pigtail-Spitze im umfänglichen Stand der Technik nicht in dem ganz konkreten Verwendungszusammenhang oder in einer nicht eins zu eins passenden Ausgestaltung eines Herzkatheters gelehrt wird - wie bei einer Kanüle nach HL 32 mit weiterem z.B. zur Druckmessung ausgestalteten Lumen und einer Eintrittsöffnung, bei Kanülen ohne Einlassöffnungen oder zur Druckmessung, wie einem Katheter nach HL 33 - keine besonderen Umstände, welche im Sinne von BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen oder welche der Annahme entgegenstehen, der Fachmann erhalte deshalb keine hinreichenden Anstöße oder Anregungen, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).

  • BPatG, 18.07.2012 - 4 Ni 3/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen lokal verstärkter

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    Soweit aufgrund einer derartigen zulässigen Beschränkung nach ständiger Rechtsprechung der Senat das Streitpatent hinsichtlich des nicht verteidigten Umfangs ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären hat, ist dies deshalb nicht Ausfluss eines prozessualen Anerkenntnisses im Sinne von § 307 ZPO und eines insoweit bestehenden Dispositionsrechts des Beklagten über den Verfahrensgegenstand, sondern der materiell-rechtlichen Dispositionsbefugnis des Patentinhabers, sein Patent zu beschränken und insoweit nicht zu verteidigen (hierzu und zum Sonderfall einer ausschließlich unzulässigen Verteidigung BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; zur Selbstbeschränkung auf Null BPatG Urt. v. 18.07.2012, 4 Ni 3/12; BPatG GRUR 2010, 137 - Oxaliplatin).
  • BPatG, 19.10.2011 - 4 Ni 73/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Beschränkung des angegriffenen Streitpatents

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    Hiervon zu unterscheiden ist die Beschränkung des Schutzrechts im isolierten Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG oder dessen beschränkte Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren, auch wenn bei dieser das Streitpatent im Umfang der zulässigen Beschränkung durch das Gestaltungsurteil ohne weitere Sachprüfung für nichtig erklärt wird und im Ergebnis die Selbstbeschränkung dem Anerkenntnis des Klageantrags i. S. v. § 307 ZPO gleichkommt (BPatG Urteil v. 19.10.2011, 4 Ni 73/09).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    So ist nach ständiger Rechtsprechung entscheidend, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler) und ob bei einem geänderten Lösungsvorschlag die ursprüngliche Gesamtoffenbarung für den Fachmann objektiv erkennen ließ, dass dieser von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGH GRUR 2010, 509 - Hubgliederungstor; GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt).
  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    So ist nach ständiger Rechtsprechung entscheidend, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler) und ob bei einem geänderten Lösungsvorschlag die ursprüngliche Gesamtoffenbarung für den Fachmann objektiv erkennen ließ, dass dieser von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGH GRUR 2010, 509 - Hubgliederungstor; GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt).
  • BPatG, 14.06.2016 - 4 Ni 11/15

    Anforderungen an den Erlass eines Anerkenntnisurteils über die Erledigung des

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    Deshalb kann dieser Anspruch auch nicht anerkannt werden und zu einem entsprechenden gestaltenden Urteil ohne Sachprüfung der Nichtigkeitsgründe führen (siehe z. B. BGH GRUR 1995, 577 - Drahtelektrode, m. w. N.; GRUR 2004, 707 - Dynamisches Mikrofon; offen gelassen in BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; dagegen zum Anerkenntnisurteil über die Erledigungsfeststellung BPatG Urteil vom 14.06.2016, 4 Ni 11/15).
  • BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94

    "Lüfterkappe"; Zurücknahme des Widerspruchs im Gebrauchsmusterlöschungverfahren

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    Auch ist diese nicht mit der bindenden Beschränkung eines Widerspruchs im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vergleichbar (BGHZ 128, 149 - Lüfterklappe).
  • BPatG, 15.11.2011 - 4 Ni 4/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    Auch kann aus der Geltung der Grundsätze, welche im Rahmen der nach § 84 Abs. 2 PatG zu treffenden Kostenentscheidung und der entsprechenden Anwendbarkeit der Bestimmung des § 93 ZPO über das sofortigen Anerkenntnis gelten, nichts Gegenteiliges abgeleitet werden (BPatG GRUR-RR 2009, 325 - Kostenauferlegung bei Verzicht auf das Streitpatent im Nichtigkeitsverfahren; für den Fall des beschränkten Widerspruchs: BPatG Urteil v. 15.11.2011, 4 Ni 4/11 (EP) - Beschränkter Widerspruch).
  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

    Auszug aus BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte im Verletzungsverfahren eine beschränkte Fassung des Streitpatents geltend machen darf, wenn sie dieses im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend ausschließlich beschränkt verteidigt (hierzu BGH GRUR 2010, 904 - Maschinensatz) oder ob die Beklagte aufgrund des auch im Verfahrensrecht nach § 242 BGB geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben jedenfalls gegenüber der Klägerin gehindert ist, sich im Verletzungsverfahren auf einen Schutzumfang zu berufen, welcher trotz der im Nichtigkeitsverfahren abgegebenen "Verzichtserklärung" dennoch auf den erteilten Anspruch abstellt.
  • BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in

  • BPatG, 05.03.2009 - 3 Ni 27/08
  • BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

  • BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95

    "Drahtelektrode"; Anfechtung der Kostenentscheidung eines Nichtigkeitsurteils

  • BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

  • BPatG, 10.03.2016 - 4 Ni 12/13

    Bohrhilfe - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bohrhilfe (europäisches Patent)"

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

  • BPatG, 28.01.2009 - 4 Ni 69/08
  • BPatG, 29.05.2019 - 4 Ni 50/17

    Blasenkatheterset - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Blasenkatheterset" - zum

    Diese kann auch nicht darin gesehen werden, dass die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 29. Januar 2019 ausdrücklich erklärt hat, die Unteransprüche nicht gesondert verteidigen zu wollen, da derartige Prozesserklärungen nicht einmal für das anhängige Nichtigkeitsverfahren selbst eine Bindungswirkung auslösen (hierzu Senat Urt. v. 15.11.2016, 4 Ni 42/14 - Intrakardiale Pumpvorrichtung, bestätigt von BGH Urt. v. 20.11.2018, X ZR 17/17).
  • BGH, 20.11.2018 - X ZR 17/17

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung " intrakardiale

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 15.11.2016 - 4 Ni 42/14 -.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 15 U 29/20

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 15 U 30/20 v. 23.09.2021

    Der angesprochene Durchschnittsfachmann - als solcher kann hier im Anschluss an die sowohl von den Parteien als auch vom Bundesgerichtshof (NU Rn. 33) nicht beanstandeten Ausführungen des Bundespatentgerichts in seinem Urteil vom 15.11.2016 (Az.: 4 Ni 42/14, GRUR 2017, 1023 = BeckRS 2016, 115882 Rn. 41) ein Team aus einem mit der Entwicklung von kardiovaskulären Geräten, insbesondere zur Herzkatheterisierung, befassten Ingenieur der Fachrichtung Medizintechnik und einem Kardiologen mit Schwerpunkt auf der interventionellen Kardiologie angesehen werden - erkennt ferner, dass es für die Funktion der unter Schutz gestellten Pumpvorrichtung gänzlich unerheblich ist, ob das Antriebsteil der Pumpe in unmittelbarer Verbindung mit der Pumpe steht und ebenfalls in den Patientenkörper eingeführt wird.
  • BPatG, 26.04.2021 - 6 Ni 15/19
    Zum Tatbestand gehört damit auch das in den Entscheidungsgründen enthaltene tatsächliche Vorbringen (vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., § 96 Rn. 2; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 320 Rn. 7 m.w.N.; BPatG, Beschluss vom 15. November 2016 - 4 Ni 42/14, GRUR 2017, 1023 a. E. - Intrakardiale Pumpvorrichtung).
  • BPatG, 07.03.2019 - 30 W (pat) 541/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "matosil (IR-Marke)/MITOSYL (IR-Marke)" - Einrede

    handelt es sich um eine Verwendung der Marke in einer von der Eintragung abweichenden Form (vgl. BGH GRUR 2017, 1023 Nr. 19 - Dorzo).
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