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   BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16 (EP)   

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https://dejure.org/2017,58575
BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16 (EP) (https://dejure.org/2017,58575)
BPatG, Entscheidung vom 15.11.2017 - 5 Ni 59/16 (EP) (https://dejure.org/2017,58575)
BPatG, Entscheidung vom 15. November 2017 - 5 Ni 59/16 (EP) (https://dejure.org/2017,58575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit einer Teilanmeldung des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und eine Vorrichtung zur Transformation einer Serie von Datenpaketen mit Hilfe von Datenkompression" als Erfindung und Neuheit; Nichtigkeitserklärung des Patentanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16
    sinnvoll erschien - auch ohne Weiteres einsetzen würde, zumal ihm eine solche Maßnahme nicht als unmöglich, mit besonderen Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen würde (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16
    Im Umfang der weiteren Patentansprüche, insbesondere des Verfahrensanspruchs 1, sind die Klagen als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Urt. vom 19.5.2005, X ZR 188/01 "Aufzeichnungsträger" sowie Urt. vom 15.3.2011, X ZR 58/08).
  • BGH, 15.03.2011 - X ZR 58/08

    Entstehung von monklinem Metazachlor bei der Herstellung und Lagerung wässriger

    Auszug aus BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16
    Im Umfang der weiteren Patentansprüche, insbesondere des Verfahrensanspruchs 1, sind die Klagen als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Urt. vom 19.5.2005, X ZR 188/01 "Aufzeichnungsträger" sowie Urt. vom 15.3.2011, X ZR 58/08).
  • LG Düsseldorf, 01.03.2022 - 4c O 12/16

    Komprimiervorrichtung für Datenpakete

    Auszug aus BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16
    Mit ihrer jeweils am 2. September 2016 eingereichten Nichtigkeitsklage tragen die Klägerinnen übereinstimmend vor, sie seien von der Beklagten wegen Verletzung des Streitpatents vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 4c O 11/16 bzw. 4c O 12/16) in Anspruch genommen worden und zwar nur aus Patentanspruch 21. Beide Klägerinnen machen geltend, das Streitpatent sei insgesamt für nichtig zu erklären, da es gegenüber den ursprünglichen Anmeldeunterlagen (WO 95/20285 A1, vorgelegt als Anlage K1a bzw. Nkl2) unzulässig erweitert sei.
  • BPatG, 23.01.2023 - 6 Ni 45/16
    So wurden in der Vergangenheit weitaus höhere Kosten für die Anmietung von Besprechungsräumen in K... verauslagt und als erstattungsfähig angesehen (z. B. BPatG, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 5 Ni 59/16 (EP): 189, 66 Euro; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 1 Ni 18/14 (EP): 199, 16 Euro; BPatG, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 Ni 16/15 (EP) 199, 24 Euro, Entscheidungen, soweit bekannt, jeweils unveröffentlicht).
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