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   BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17   

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BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17 (https://dejure.org/2018,48508)
BPatG, Entscheidung vom 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17 (https://dejure.org/2018,48508)
BPatG, Entscheidung vom 15. November 2018 - 25 W (pat) 69/17 (https://dejure.org/2018,48508)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 01.10.2013 - 27 W (pat) 104/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Umwelt Jugendherberge

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts zu verweisen, bei denen in vergleichbaren Fällen die Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarken aufgrund der grafischen Ausgestaltung bejaht worden sei (BPatG 27 W (pat) 104/12 - Umwelt Jugendherberge; 26 W (pat) 514/13 - my Stadtwerk).

    Soweit sich der Inhaber der angegriffenen Marke auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts vom 1. Oktober 2013, Az. 27 W (pat) 104/12 - Umwelt Jugendherberge und vom 4. Juni 2014, Az. 26 W (pat) 514/13 - my Stadtwerk, beruft, gibt auch dies zu keiner anderen Entscheidung Anlass.

  • BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts zu verweisen, bei denen in vergleichbaren Fällen die Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarken aufgrund der grafischen Ausgestaltung bejaht worden sei (BPatG 27 W (pat) 104/12 - Umwelt Jugendherberge; 26 W (pat) 514/13 - my Stadtwerk).

    Soweit sich der Inhaber der angegriffenen Marke auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts vom 1. Oktober 2013, Az. 27 W (pat) 104/12 - Umwelt Jugendherberge und vom 4. Juni 2014, Az. 26 W (pat) 514/13 - my Stadtwerk, beruft, gibt auch dies zu keiner anderen Entscheidung Anlass.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    Die grafische Ausgestaltung muss eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 1998, 394, 396 - Motorrad Active Line; GRUR 1997, 634 - Turbo II; GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    Die grafische Ausgestaltung muss eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 1998, 394, 396 - Motorrad Active Line; GRUR 1997, 634 - Turbo II; GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    Die grafische Ausgestaltung muss eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 1998, 394, 396 - Motorrad Active Line; GRUR 1997, 634 - Turbo II; GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen eine entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (siehe dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17
    bezogen auf den Anmeldezeitpunkt - dahingehend wird der Wortlaut des § 50 Abs. 1 MarkenG vom BGH im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH seit einigen Jahren ausgelegt (vgl. BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 9 ff., Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten, mit zahlreichen Nachweisen) - als auch bezogen auf den Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung über die Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenabteilung vom 25. Januar 2016 (§ 50 Abs. 2 S. 1 MarkenG) schutzunfähig war bzw. ist.
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

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