Rechtsprechung
   BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49036
BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16 (https://dejure.org/2018,49036)
BPatG, Entscheidung vom 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16 (https://dejure.org/2018,49036)
BPatG, Entscheidung vom 15. November 2018 - 30 W (pat) 802/16 (https://dejure.org/2018,49036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,49036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2014 (Bl. 38 GA) zurückgewiesen; die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin und Inhaberin des angegriffenen Designs wurde mit Beschluss des OLG Frankfurt vom 17. November 2014 (Az.: 6 W 96/14, Bl. 46 GA = WRP 2015, 238) zurückgewiesen.

    So sind nicht nur das - vorliegend für den Gesamteindruck aus den nachfolgend zu C.2.b. genannten Gründen ohnehin nicht relevante - Kopfteil eines solchen Schutzblechs, welches in den sich verjüngenden Sattel geschoben wird und daher dessen Form berücksichtigen muss, sowie die - ebenfalls nicht zu berücksichtigenden - Aussparungen für die Sattelstreben nach Form und Anordnung im Wesentlichen durch den Gebrauchszweck vorgegeben (vgl. dazu OLG Frankfurt WRP 2015, 238), sondern vor allem sind auch Breite, Länge und Ausgestaltung des vom Sattel ausgehenden Schutzblechs selbst durch funktionale Zwänge nachhaltig eingeschränkt.

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    Soweit die Designabteilung davon ausgegangen ist, dass es für die Beurteilung des Gesamteindrucks des angegriffenen Designs in Anbetracht des (möglichen) Verwendungszwecks des Designs als "Schutzblech für Fahrräder oder Motorräder" allein darauf ankommt, wie das Schutzblech nach der Montage am Fahrrad erscheint, ist dem zunächst insoweit zu folgen, als auch die Bestimmung des Gesamteindrucks eines eingetragenen Designs trotz seiner Waren- und Erzeugnisunabhängigkeit grundsätzlich nicht unabhängig davon beurteilt werden kann, in welcher Weise das Erzeugnis bei seiner bestimmungsgemäßen oder jedenfalls zu erwartenden Verwendung (hier: am Sattel zu befestigendes Schutzblech) wahrgenommen wird (vgl. dazu auch BGH GRUR 2016, 803 Nr. 42 - Armbanduhr).
  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    Diesen Merkmalen kann daher insgesamt ein wenngleich auch letztlich hinter ihrer technisch-funktionalen Bestimmung zurücktretender gestalterischer "Überschuss" nicht abgesprochen werden; jedenfalls kann nicht festgestellt werden, dass bei diesen Merkmalen gestalterische Erwägungen keine Rolle gespielt haben (vgl. dazu EuGH, WRP 2018, 546 Nr. 31 - DOCERAM).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10

    Gartenpavillon

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    Zum normalen Geschäftsverlauf der Fachkreise jedes Wirtschaftszweigs zählen Maßnahmen der Marktbeobachtung, um die Konkurrenzlage und neue Tendenzen bei der Entwicklung der eigenen Erzeugnisse zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2012, 1253 Nr. 21 - Gartenpavillon; Eichmann/v. Falckenstein/ Kühne, a. a. O., § 5 Rdnr. 15).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    Zur Ermittlung des ästhetischen Gesamteindrucks ist über diese äußere Beschreibung der Merkmale hinaus erforderlich, diese in Bezug auf ihre Maßgeblichkeit für den Gesamteindruck zu bewerten und zu gewichten (vgl. BGH, GRUR 2001, 503, 504 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2000, 1023 - 3-Speichen-Felgenrad m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    Zur Ermittlung des ästhetischen Gesamteindrucks ist über diese äußere Beschreibung der Merkmale hinaus erforderlich, diese in Bezug auf ihre Maßgeblichkeit für den Gesamteindruck zu bewerten und zu gewichten (vgl. BGH, GRUR 2001, 503, 504 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2000, 1023 - 3-Speichen-Felgenrad m. w. Nachw.).
  • EuG, 18.03.2010 - T-9/07

    Das Gericht erlässt sein erstes Urteil zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    Der Gestaltungsspielraum eines Designers kann vor allem durch technische oder funktionale Zwänge und dadurch bedingte gebrauchsbedingte Gestaltungsnotwendigkeiten (vgl. EuG GRUR-RR 2010, 189 Nr. 67, 72 - Grupo Promer; Eichmann/Kur, a. a. O. Rdnr. 135) oder durch einen größeren vorbekannten Formenschatz eingeschränkt werden (vgl. Günther/Beyerlein, Designgesetz, § 2 Rdnr. 26), durch letzteren jedoch nur, wenn er nicht lediglich Ausdruck des Vorhandenseins von Gestaltungsalternativen i. S. einer "quantitativen" Designvielfalt ist, sondern zu einer die Gestaltungsmöglichkeiten eines Entwerfers einschränkenden "qualitativen" Designdichte, bei der die vorbekannten Designs untereinander nur noch einen geringen Abstand einhalten, geführt hat.
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    Maßgebliches Kriterium im Rahmen der Bestimmung der Eigenart ist die Unterschiedlichkeit des jeweiligen Gesamteindrucks (BGH GRUR 2010, 718, Nr. 32 - Verlängerte Limousinen; Eichmann/Kur, a. a. O. Rdnr. 68).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
    Ein sich daraus ergebender enger Gestaltungsspielraum des Entwerfers hat zur Folge, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen können; ein größerer Gestaltungsspielraum kann hingegen dazu führen, dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH GRUR 2011, 1112 Nr. 32 - Schreibgeräte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht