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   BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20   

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BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20 (https://dejure.org/2020,43964)
BPatG, Entscheidung vom 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20 (https://dejure.org/2020,43964)
BPatG, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 29 W (pat) 537/20 (https://dejure.org/2020,43964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - Unterscheidungskraft- kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus nicht (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 8 - #darferdas? II).

    GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen Marken daher dann, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 46 - Deichmann SE/HABM [Umsäumter Winkel]; GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-Merkenbureau [Postkantoor]; BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), sie aus Angaben bestehen, die sich auf Umstände beziehen, welche die Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2017, 186 Rn. 32 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), oder sie - wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder den Medien - aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen und die Zeichen vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 11 - #darferdas? II; GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas? I m. w. N.).

    Verwendung als Schriftzug auf der Vorderseite eines Kleidungsstücks weniger wahrscheinlich und auch praktisch nicht so bedeutsam und naheliegend ist, ist sie zu berücksichtigen (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 16 - #darferdas? II).

  • BPatG, 09.10.2019 - 29 W (pat) 519/18

    Markenrecht: Mir all sin Kölle

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    Für die Annahme, dass es sich bei der Anbringung des Zeichens "#darferdas?" am Etikett um eine praktisch nicht bedeutsame oder wenig wahrscheinliche und daher nicht zu berücksichtigende Verwendungsart handelt, gibt es vorliegend - anders als es beispielsweise bei bestimmten bekenntnishaften Aussagen oder Toleranzbekundungen sein mag (vgl. BPatG, Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 22.07.2020, 28 W (pat) 517/20 - Schalker Meile) - keine hinreichenden Anhaltspunkte.

    (3) Sofern es sich - wie im vorliegenden Fall - nicht um eine beschreibende Angabe über Art, Eigenschaften oder Bestimmung der Ware handelt (Beschluss vom 12.03.2020, 25 W (pat) 29/19 - Mädelsabend; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., Rn. 144), dürfte der Verkehr bei Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten von Bekleidungsstücken an der Stelle befinden, an der branchenüblich die Marke angebracht ist, vermuten, dass es sich um einen betrieblichen Herkunftshinweis handelt.

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    Keine Unterscheidungskraft besitzen Marken daher dann, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 46 - Deichmann SE/HABM [Umsäumter Winkel]; GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-Merkenbureau [Postkantoor]; BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), sie aus Angaben bestehen, die sich auf Umstände beziehen, welche die Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2017, 186 Rn. 32 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), oder sie - wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder den Medien - aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen und die Zeichen vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 11 - #darferdas? II; GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas? I m. w. N.).

    Das Rautezeichen trägt insoweit zur Verständlichkeit der Wortfolge bei und ist dieser nicht abträglich (BGH GRUR 2018, 932 Rn. 14 - #darferdas? I).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage mit Urteil vom 12. September 2019 (C-541/18, GRUR 2019, 1194 - AS/DPMA [#darferdas?]) wie folgt beantwortet:.

    (1) Nach dem aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

  • BPatG, 04.04.2019 - 30 W (pat) 511/17
    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    (3) Sofern es sich - wie im vorliegenden Fall - nicht um eine beschreibende Angabe über Art, Eigenschaften oder Bestimmung der Ware handelt (Beschluss vom 12.03.2020, 25 W (pat) 29/19 - Mädelsabend; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., Rn. 144), dürfte der Verkehr bei Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten von Bekleidungsstücken an der Stelle befinden, an der branchenüblich die Marke angebracht ist, vermuten, dass es sich um einen betrieblichen Herkunftshinweis handelt.
  • BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19

    MÄDELSABEND - Markenbeschwerdeverfahren - "MÄDELSABEND" - fehlende

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    (3) Sofern es sich - wie im vorliegenden Fall - nicht um eine beschreibende Angabe über Art, Eigenschaften oder Bestimmung der Ware handelt (Beschluss vom 12.03.2020, 25 W (pat) 29/19 - Mädelsabend; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., Rn. 144), dürfte der Verkehr bei Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten von Bekleidungsstücken an der Stelle befinden, an der branchenüblich die Marke angebracht ist, vermuten, dass es sich um einen betrieblichen Herkunftshinweis handelt.
  • BPatG, 22.07.2020 - 28 W (pat) 517/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schalker Meile (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    Für die Annahme, dass es sich bei der Anbringung des Zeichens "#darferdas?" am Etikett um eine praktisch nicht bedeutsame oder wenig wahrscheinliche und daher nicht zu berücksichtigende Verwendungsart handelt, gibt es vorliegend - anders als es beispielsweise bei bestimmten bekenntnishaften Aussagen oder Toleranzbekundungen sein mag (vgl. BPatG, Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 22.07.2020, 28 W (pat) 517/20 - Schalker Meile) - keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - keine Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    Die angesprochenen Verkehrskreise werden "#darferdas?" somit als schlagwortartige Benennung eines Diskussionsthemas zu der Frage, ob ein nicht näher bezeichnetes Verhalten einer nicht näher bezeichneten (männlichen) Person beispielsweise rechtlich erlaubt oder sozial billigenswert ist, verstehen (BGH a. a. O. Rn. 11 - #darferdas I; BPatG, Beschluss vom 03.05.2017, 27 W (pat) 551/16 - #darferdas?).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    Keine Unterscheidungskraft besitzen Marken daher dann, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 46 - Deichmann SE/HABM [Umsäumter Winkel]; GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-Merkenbureau [Postkantoor]; BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), sie aus Angaben bestehen, die sich auf Umstände beziehen, welche die Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2017, 186 Rn. 32 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), oder sie - wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder den Medien - aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen und die Zeichen vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 11 - #darferdas? II; GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas? I m. w. N.).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20
    GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

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