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   BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00   

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BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00 (https://dejure.org/2002,28720)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00 (https://dejure.org/2002,28720)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 29 W (pat) 241/00 (https://dejure.org/2002,28720)
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  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; zuletzt BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).

    Nach diesen Grundsätzen ist das Zeichen "mobil info" in seiner Gesamtheit unterscheidungskräftig (BGH GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; BGH MarkenR 2000, 420 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

    Dabei ist bei der Prüfung dieses Schutzhindernisses auch ein aktuell noch nicht bestehendes, jedoch aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit prognostizierbares zukünftiges Freihaltebedürfnis zu beachten (vgl. BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 1999, 988, 989; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die der Anmeldung zugrundeliegenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH WRP 1999, 1169 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).

    Dabei ist bei der Prüfung dieses Schutzhindernisses auch ein aktuell noch nicht bestehendes, jedoch aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit prognostizierbares zukünftiges Freihaltebedürfnis zu beachten (vgl. BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 1999, 988, 989; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die der Anmeldung zugrundeliegenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH WRP 1999, 1169 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).

    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; zuletzt BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00
    Nach diesen Grundsätzen ist das Zeichen "mobil info" in seiner Gesamtheit unterscheidungskräftig (BGH GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; BGH MarkenR 2000, 420 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die der Anmeldung zugrundeliegenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH WRP 1999, 1169 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00
    Dabei ist bei der Prüfung dieses Schutzhindernisses auch ein aktuell noch nicht bestehendes, jedoch aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit prognostizierbares zukünftiges Freihaltebedürfnis zu beachten (vgl. BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 1999, 988, 989; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.01.2002 - 29 W (pat) 241/00
    Nach diesen Grundsätzen ist das Zeichen "mobil info" in seiner Gesamtheit unterscheidungskräftig (BGH GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; BGH MarkenR 2000, 420 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
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