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   BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05   

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BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05 (https://dejure.org/2007,32201)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05 (https://dejure.org/2007,32201)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 27 W (pat) 212/05 (https://dejure.org/2007,32201)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Trotz des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) ist nämlich davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Trotz des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) ist nämlich davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Mit der Markenstelle geht auch der Senat davon aus, dass der angemeldeten Bezeichnung jegliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlt, also nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns) die Eignung, von den Abnehmern, an welche sich die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • BPatG, 22.12.2004 - 26 W (pat) 192/03
    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Wegen des damit nur gattungsmäßig auf den Unternehmensgegenstand zahlreicher Unternehmen hinweisenden Begriffsinhalts handelt es sich daher bei der Anmeldemarke um eine nicht unterscheidungskräftige Angabe, die als Marke nicht eintragbar ist (vgl. BPatG 27 W (pat) 212/01 - KLEIDERMARKT; 33 W (pat) 334/02 - Deutsche Property Management; 26 W (pat) 192/03 - Umzugsservice; alle Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Mit der Markenstelle geht auch der Senat davon aus, dass der angemeldeten Bezeichnung jegliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlt, also nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns) die Eignung, von den Abnehmern, an welche sich die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Mit der Markenstelle geht auch der Senat davon aus, dass der angemeldeten Bezeichnung jegliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlt, also nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns) die Eignung, von den Abnehmern, an welche sich die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Trotz des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) ist nämlich davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Trotz des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) ist nämlich davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BPatG, 06.04.2004 - 33 W (pat) 334/02
    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Wegen des damit nur gattungsmäßig auf den Unternehmensgegenstand zahlreicher Unternehmen hinweisenden Begriffsinhalts handelt es sich daher bei der Anmeldemarke um eine nicht unterscheidungskräftige Angabe, die als Marke nicht eintragbar ist (vgl. BPatG 27 W (pat) 212/01 - KLEIDERMARKT; 33 W (pat) 334/02 - Deutsche Property Management; 26 W (pat) 192/03 - Umzugsservice; alle Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 212/05
    Trotz des grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) ist nämlich davon auszugehen, dass die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) in ihr keinen Hinweis mehr auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, sondern ihr nur einen für diese Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt entnehmen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; BGH GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 02.08.2023 - 29 W (pat) 502/22
    Der Bedeutungsgehalt der Bezeichnung erschöpft sich diesbezüglich in der beschreibenden Angabe des Erbringers sowie der Bezeichnung des Themas und der Bestimmung der beanspruchten Dienstleistungen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen durch die angemeldete Bezeichnung inhaltlich exakt bezeichnet ist (vgl. BGH GRUR 2012, 276 - Institut der norddeutschen Wirtschaft e. V. betr. Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 16, 35 und 36; BPatG, Beschluss vom 22.01.2004, 25 W (pat) 58/02 - Deutsches Notarinstitut; Beschluss vom 16.01.2007, 27 W (pat) 212/05 - Deutsche Druckservice; Beschluss vom 04.10.2006, 32 W (pat) 228/04 - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V.; Beschluss vom 19.03.1999, 33 W (pat) 255/97 - Deutsche Unternehmer-Akademie).
  • BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - " Deutsche Manufakturen e. V.

    Zutreffend ist daher die Markenabteilung davon ausgegangen, dass sich der Bedeutungsgehalt der Wortfolge diesbezüglich in der beschreibenden Angabe des Erbringers, Anbieters bzw. der Zielgruppe sowie der Bezeichnung des Themas und der Bestimmung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen erschöpft (vgl. BGH GRUR 2012, 276 - Institut der norddeutschen Wirtschaft e. V. betr. Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 16, 35 und 36; BPatG, Beschluss vom 03.05.2011, 24 W (pat) 43/10 - ; Beschluss vom 22.01.2004, 25 W (pat) 58/02 - Deutsches Notarinstitut; Beschluss vom 16.01.2007, 27 W (pat) 212/05 - Deutsche Druckservice; Beschluss vom 04.10.2006, 32 W (pat) 228/04 - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V.; Beschluss vom 19.03.1999, 33 W (pat) 255/97 - Deutsche Unternehmer-Akademie).
  • BPatG, 22.10.2013 - 33 W (pat) 45/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Deutsche Betriebsrente" - Freihaltungsbedürfnis -

    Genau in diesem Sinne wird das Adjektiv "deutsch" wie bereits dargelegt, im Duden erklärt (Deutsch = Deutschland betreffend; vgl. auch BGH GRUR 2012, 276 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; BPatG 27 W (pat) 212/05 - Deutsche Druckservice; BPatG 33 W (pat) 21/08 - Allfinanz Deutsche Vermögensberatung; EuG T-289/08 - Deutsche BKK; HABM R 318/2010-4 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
  • BPatG, 27.07.2010 - 27 W (pat) 542/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Akademie der Ingenieure AkadIng" - schutzfähige

    Marken, die nur auf (irgend-)eine Vertriebsstelle hinweisen, sind aber mangels eines individualisierenden Herkunftshinweises nicht unterscheidungskräftig (vgl. BPatG 27 W (pat) 64/01 - KLEIDERMARKT; 27 W (pat) 96/03 und 97/03 - TECHNOMARKT; 27 W (pat) 335/03 - Gardinenland; 27 W (pat) 207/03 - FITNESS GALLERY; 26 W (pat) 98/04 - Küchenpavillon; 27 W (pat) 212/05 - Deutsche Druckservice; 27 W (pat) 69/07 - GolfHouse; 27 W (pat) 113/06 - Brautshop; 27 W (pat) 165/09 - LOCHMÜHLE; 25 W (pat) 75/09 - CHOCOLATERIA).
  • BPatG, 13.07.2009 - 27 W (pat) 165/09
    Bezeichnungen, welche grundsätzlich nur auf irgendeine der vielen Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, sind aber nach ständiger Rechtsprechung als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher mangels der erforderlichen Unterscheidungskraft nicht eintragbar (vgl. BPatG 27 W (pat) 64/01 -KLEIDERMARKT; 27 W (pat) 96/03 und 97/03 -TECHNOMARKT; 27 W (pat) 335/03 -Gardinenland; 27 W (pat) 207/03 -FITNESS GALLERY; 27 W (pat) 76/05 -STOFFE RIA; 27 W (pat) 212/05 -Deutsche Druckservice; 27 W(pat) 69/07 -GolfHouse [eintragbar allein wegen der Grafik]; 27 W (pat) 65/07 -HOTLINE; 27 W (pat) 113/06 -Brautshop; 26 W (pat) 98/04 -Küchenpavillion).
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