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   BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06   

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BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06 (https://dejure.org/2008,29547)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06 (https://dejure.org/2008,29547)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 32 W (pat) 45/06 (https://dejure.org/2008,29547)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 [Nr. 25, 30] - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 [Nr. 31 f.] - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 [Nr. 54 - 58] - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 35 - 38] - BIOMILD).

    Entgegen der Auffassung der Anmelderin bezieht sich die Forderung des Europäischen Gerichtshofs nach einer eingehenden und umfassenden Prüfung ausdrücklich auf alle in Art. 3 der Markenrichtlinie genannten Eintragungshindernisse und somit auch auf das Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c) Markenrichtlinie entsprechende Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (EuGH 2003, 604, 607 [Nr. 57 - 59] - Libertel; GRUR 2004, 674, 680 [Nr. 123 - 125] - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1030 [Nr. 45] - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 [Nr. 25, 30] - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 [Nr. 31 f.] - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 [Nr. 54 - 58] - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 35 - 38] - BIOMILD).

    Es ist höchstrichterlich abschließend geklärt, dass die Freistellungen des § 23 MarkenG keine Auswirkung auf die Beurteilung der absoluten Schutzfähigkeit einer Marke haben (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. [Nr. 25, 28] - Chiemsee; GRUR 2003, 604, 607 f. [Nr. 57 - 59] - Libertel; GRUR 2004, 946, 947 [Nr. 32, 33] - Nichols).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    In seinem Urteil vom 9. März 2006 zur Frage der Schutzfähigkeit fremdsprachiger Marken, die in der jeweiligen Fremdsprache die betreffenden Waren beschreiben, hat der Europäische Gerichtshof darauf abgestellt, ob die beteiligten Verkehrskreise in dem Land, in dem die Eintragung beantragt wird, im Stande sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Wortes zu erkennen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 [Nr. 26, 32] - Matratzen Concord/Hukla).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 [Nr. 25, 30] - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 [Nr. 31 f.] - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 [Nr. 54 - 58] - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 35 - 38] - BIOMILD).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Es ist höchstrichterlich abschließend geklärt, dass die Freistellungen des § 23 MarkenG keine Auswirkung auf die Beurteilung der absoluten Schutzfähigkeit einer Marke haben (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. [Nr. 25, 28] - Chiemsee; GRUR 2003, 604, 607 f. [Nr. 57 - 59] - Libertel; GRUR 2004, 946, 947 [Nr. 32, 33] - Nichols).
  • BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 68/05
    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Da Italienisch auf dem vorliegend betroffenen Warensektor die einschlägige Sprache ist - in Deutschland werden unterschiedliche Kaffeezubereitungen mittlerweile häufig mit den italienischen Bezeichnungen benannt -, kann davon ausgegangen werden, dass die am Handel mit den betreffenden Waren beteiligten Fachkreise im Stande sind, den italienischen Begriff "Chicco" als Hinweis auf die Konsistenz der entsprechend gekennzeichneten Waren zu erkennen (vgl. hierzu BPatG, Mitt. 2007, 287 - BAGNO (Leitsatz); Senatsbeschluss vom 18. April 2007, 32 W (pat) 68/05 - Fruits d'ete).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Entgegen der Auffassung der Anmelderin bezieht sich die Forderung des Europäischen Gerichtshofs nach einer eingehenden und umfassenden Prüfung ausdrücklich auf alle in Art. 3 der Markenrichtlinie genannten Eintragungshindernisse und somit auch auf das Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c) Markenrichtlinie entsprechende Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (EuGH 2003, 604, 607 [Nr. 57 - 59] - Libertel; GRUR 2004, 674, 680 [Nr. 123 - 125] - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1030 [Nr. 45] - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Es ist höchstrichterlich abschließend geklärt, dass die Freistellungen des § 23 MarkenG keine Auswirkung auf die Beurteilung der absoluten Schutzfähigkeit einer Marke haben (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. [Nr. 25, 28] - Chiemsee; GRUR 2003, 604, 607 f. [Nr. 57 - 59] - Libertel; GRUR 2004, 946, 947 [Nr. 32, 33] - Nichols).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 [Nr. 25, 30] - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 [Nr. 31 f.] - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 [Nr. 54 - 58] - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 35 - 38] - BIOMILD).
  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W pat 331/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Dienstleistungsverzeichnisses von Marken

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 32 W (pat) 45/06
    Da Italienisch auf dem vorliegend betroffenen Warensektor die einschlägige Sprache ist - in Deutschland werden unterschiedliche Kaffeezubereitungen mittlerweile häufig mit den italienischen Bezeichnungen benannt -, kann davon ausgegangen werden, dass die am Handel mit den betreffenden Waren beteiligten Fachkreise im Stande sind, den italienischen Begriff "Chicco" als Hinweis auf die Konsistenz der entsprechend gekennzeichneten Waren zu erkennen (vgl. hierzu BPatG, Mitt. 2007, 287 - BAGNO (Leitsatz); Senatsbeschluss vom 18. April 2007, 32 W (pat) 68/05 - Fruits d'ete).
  • BPatG, 28.06.2021 - 26 W (pat) 540/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tiefschlaf.Optimiert." - Unterscheidungskraft - kein

    c) Eine Gebührenrückzahlung ist aber nur dann veranlasst, wenn zwischen dem Fehlverhalten und der Beschwerdeeinlegung ein kausaler Zusammenhang der Art besteht, dass ohne den Verfahrensfehler die Einlegung der Beschwerde unnötig gewesen wäre (BPatG 25 W (pat) 566/17 - CE+; 32 W (pat) 45/06 - Chicco; 30 W (pat) 88/06 - SUPER CUT).
  • BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 39/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr -

    Eine Gebührenrückzahlung ist nämlich nur dann veranlasst, wenn zwischen dem Fehlverhalten und der Beschwerdeeinlegung ein kausaler Zusammenhang der Art besteht, dass ohne den Verfahrensfehler die Einlegung der Beschwerde unnötig gewesen wäre (BPatG 32 W (pat) 45/06 - Chicco; 30 W (pat) 88/06 - SUPER CUT).
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