Rechtsprechung
BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Klimawabe" - fehlende Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Marke "Klimawabe" für die Klassen 20 und 24
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "Klimawabe" - fehlende Unterscheidungskraft -
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Klimawabe" - fehlende Unterscheidungskraft -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Ob eine schutzbegründende Bedeutungsvielfalt vorliegt, darf nicht abstrakt-lexikalisch beurteilt werden, sondern muss im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen werden (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt). - BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04
Bürogebäude
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Allein die Tatsache, dass die angemeldete Marke theoretisch auch andere Bedeutungen aufweisen kann, ist entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht geeignet, deren Unterscheidungskraft zu begründen, denn einer Angabe fehlt bereits dann die erforderliche Unterscheidungskraft, wenn sie in einer ihrer Bedeutungen für die beanspruchten Waren eine beschreibende Bedeutung hat, unabhängig davon, ob sie noch andere, auch nicht beschreibende Bedeutungen haben kann (BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2009, 952 - Deutschland-Card). - BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01
"Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine …
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Hierbei kann sich waren- und branchenbedingt der Kreis lexikalisch möglicher Begriffsgehalte auf einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt reduzieren (BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein).
- EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die angemeldete Marke Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweist, ist deshalb einerseits das Verständnis des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2) von Rollos und aufrollbaren Vorhängen und andererseits das Verständnis der mit den fraglichen Waren befassten Fachkreise. - BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09
SUPERgirl
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Auch die Berufung der Anmelderin auf ihrer Ansicht nach vergleichbare Markenvoreintragungen kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da selbst identische Voreintragungen keinerlei verbindliche Bedeutung für die rechtliche Beurteilung von späteren Markenanmeldungen haben und es für die Frage der Eintragung einer angemeldeten Marke allein darauf ankommt, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Schutzhindernisses gegeben sind (vgl. u. a. EuGH GRUR 2009, 667, Nr. 13 ff. - Bild.T-Online.de u. ZVS; BGH GRUR 2011, 230, Nr. 10 - SUPERgirl). - BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08
DeutschlandCard
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Allein die Tatsache, dass die angemeldete Marke theoretisch auch andere Bedeutungen aufweisen kann, ist entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht geeignet, deren Unterscheidungskraft zu begründen, denn einer Angabe fehlt bereits dann die erforderliche Unterscheidungskraft, wenn sie in einer ihrer Bedeutungen für die beanspruchten Waren eine beschreibende Bedeutung hat, unabhängig davon, ob sie noch andere, auch nicht beschreibende Bedeutungen haben kann (BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2009, 952 - Deutschland-Card). - EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG …
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Auch die Berufung der Anmelderin auf ihrer Ansicht nach vergleichbare Markenvoreintragungen kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da selbst identische Voreintragungen keinerlei verbindliche Bedeutung für die rechtliche Beurteilung von späteren Markenanmeldungen haben und es für die Frage der Eintragung einer angemeldeten Marke allein darauf ankommt, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Schutzhindernisses gegeben sind (vgl. u. a. EuGH GRUR 2009, 667, Nr. 13 ff. - Bild.T-Online.de u. ZVS; BGH GRUR 2011, 230, Nr. 10 - SUPERgirl). - EuG, 12.10.2010 - T-230/08
Asenbaum / HABM (WIENER WERKSTÄTTE) - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Dabei darf die Verständnisfähigkeit des angesprochenen Publikums nicht zu gering veranschlagt werden und insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass das breite Publikum über keine Allgemeinbildung verfügt (EuG PAVIS PROMA, T-230/08 - WIENER WERKSTÄTTE). - EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Andererseits ist zu beachten, dass für die Beurteilung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke auch das Verständnis der am Handel beteiligten Kreise für sich gesehen von ausschlaggebender Bedeutung sein kann, weil der EuGH die maßgeblichen Verkehrskreise als "den Handel und/oder den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" definiert (EuGH GRUR 2006, 411 - Matratzen Concord/Hukla; Ströbele, MarkenR 2006, 433, 435). - EuGH, 10.03.2011 - C-51/10
Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke …
Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11
Die Prüfung der angemeldeten Marke ist auch ausschließlich auf diese Marke selbst zu beziehen (EuGH GRUR Int. 2011, 400, Nr. 77 - Zahl 1000).