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   BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12   

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https://dejure.org/2015,6951
BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2015,6951)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2015,6951)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 19 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2015,6951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 S 1 PatG, § 21 Abs 1 Nr 3 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit eines Einspruchs - fehlende Substantiierung der Alleinberechtigung eines Einsprechenden bei mehreren Erfindungsbesitzern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Im Fließpressverfahren geformter Steckerstift"

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit eines Einspruchs - fehlende Substantiierung der Alleinberechtigung eines Einsprechenden bei mehreren Erfindungsbesitzern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit eines Einspruchs - fehlende Substantiierung der Alleinberechtigung eines Einsprechenden bei mehreren Erfindungsbesitzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12
    Obwohl der angefochtene Beschluss nur den Ausspruch über den Widerruf des Patents enthält und nicht auch einen Ausspruch über den auf widerrechtliche Entnahme nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG gestützten Einspruch, ist jedenfalls eine formelle Beschwer des Einsprechenden II im Hinblick auf ein im Fall der Nichtbescheidung des Einspruchs nicht realisierbares Nachanmelderecht nach § 7 Abs. 2 PatG zu bejahen (vgl. BGH GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge I; Busse, PatG, 7. Aufl., § 73 Rn. 80 u. 99).
  • RG, 30.04.1927 - I 191/26

    Gemeinsame Erfindung

    Auszug aus BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12
    Denn das Gesetz geht davon aus, dass sich im Fall des § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG mit dem Einsprechenden und dem Patentinhaber ein Berechtigter einem Nichtberechtigten gegenübersteht, was bei Mitberechtigten nicht der Fall ist (vgl. Busse, a. a. O., § 21 Rn. 51; RGZ 117, 47, 50 f.).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12
    1.1 Insbesondere liegt ein beschwerdefähiger Beschluss i. S. d. § 73 Abs. 1 PatG vor, da der Beschluss über den Widerruf des angegriffenen Patents mit seiner Verkündung am Ende der mündlichen Anhörung vor der Patentabteilung (§ 47 Abs. 1 Satz 2 PatG) auch ohne Unterschrift bzw. elektronischer Signatur der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder der Patentabteilung existent und infolgedessen anfechtbar geworden ist (vgl. BGHZ 137, 49; BPatG GRUR 2013, 913, II.2.1 - Elektrischer Winkelstecker II).
  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10

    Telefonsystem

    Auszug aus BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12
    In mehrseitigen Beschwerdeverfahren vor dem Patentgericht gilt der Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt (vgl. BGH BlPMZ 1973, 23 - Lewapur; BGH GRUR 2011, 1052 (Rn. 4) - Telefonsystem).
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09

    Desmopressin

    Auszug aus BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12
    Verletzter ist der Erfindungsbesitzer, der über die Erfindung rein tatsächlich verfügt, so dass er sie zum Patent hätte anmelden können (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 21 Rn. 41; s. zum Erfindungsbesitz auch BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin).
  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12
    Die Frage, ob in der beim Deutschen Patent- und Markenamt elektronisch geführten Patentakte eine wirksam signierte elektronische Urschrift des vollständig abgefassten Beschlusses enthalten ist (dies verneinend BPatG a. a. O., II.2.1.9 - Elektrischer Winkelstecker II; a. A. BPatG BlPMZ 2014, 355, 356 - Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte), kann daher hier dahingestellt bleiben.
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