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   BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17   

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BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17 (https://dejure.org/2018,1895)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17 (https://dejure.org/2018,1895)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 29 W (pat) 541/17 (https://dejure.org/2018,1895)
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  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Soweit die Elemente eines Bildzeichens nur die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen darstellen oder sich in einfachen dekorativen Gestaltungsmitteln erschöpfen, an die sich der Verkehr etwa durch häufige Verwendung gewöhnt hat, wird diesem Zeichen im Allgemeinen wegen seines bloß beschreibenden Inhalts ebenfalls die konkrete Eignung fehlen, die mit ihm gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. BGH, GRUR 2011, 158 Rn. 8 - Hefteinband; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2001, 239f. - Zahnpastastrang; GRUR 2001, 734, 735 - Westie-Kopf; BPatG, Beschluss vom 06.08.2015 25 W (pat) 14/14 - Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes).

    Es ist zwar anerkannt, dass einfache geometrische Formen oder sonstige einfache graphische Gestaltungselemente, die - wie dem Verkehr aus Erfahrung bekannt ist - in der Werbung, aber auch auf Warenverpackungen oder sogar Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden, keine Unterscheidungskraft aufweisen (BGH GRUR 2008, 710 Rn. 20 - VISAGE; GRUR 2001, 1153 Rn. 19 - anti KALK; BGH GRUR 2001, 734 Rn. 15 - Jeanshosentasche; BPatG, Beschluss vom 14.10.2015, 24 W (pat) 41/14 - Kommune 2.0.).

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Ebenso wenig genügen bloße Assoziationen, um die Unterscheidungskraft zu verneinen (BGH GRUR 2013, 731 Rn. 22 - Kaleido; a. a. O. - Link economy).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Soweit die Elemente eines Bildzeichens nur die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen darstellen oder sich in einfachen dekorativen Gestaltungsmitteln erschöpfen, an die sich der Verkehr etwa durch häufige Verwendung gewöhnt hat, wird diesem Zeichen im Allgemeinen wegen seines bloß beschreibenden Inhalts ebenfalls die konkrete Eignung fehlen, die mit ihm gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. BGH, GRUR 2011, 158 Rn. 8 - Hefteinband; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2001, 239f. - Zahnpastastrang; GRUR 2001, 734, 735 - Westie-Kopf; BPatG, Beschluss vom 06.08.2015 25 W (pat) 14/14 - Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Es ist zwar anerkannt, dass einfache geometrische Formen oder sonstige einfache graphische Gestaltungselemente, die - wie dem Verkehr aus Erfahrung bekannt ist - in der Werbung, aber auch auf Warenverpackungen oder sogar Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden, keine Unterscheidungskraft aufweisen (BGH GRUR 2008, 710 Rn. 20 - VISAGE; GRUR 2001, 1153 Rn. 19 - anti KALK; BGH GRUR 2001, 734 Rn. 15 - Jeanshosentasche; BPatG, Beschluss vom 14.10.2015, 24 W (pat) 41/14 - Kommune 2.0.).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Soweit die Elemente eines Bildzeichens nur die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen darstellen oder sich in einfachen dekorativen Gestaltungsmitteln erschöpfen, an die sich der Verkehr etwa durch häufige Verwendung gewöhnt hat, wird diesem Zeichen im Allgemeinen wegen seines bloß beschreibenden Inhalts ebenfalls die konkrete Eignung fehlen, die mit ihm gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. BGH, GRUR 2011, 158 Rn. 8 - Hefteinband; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2001, 239f. - Zahnpastastrang; GRUR 2001, 734, 735 - Westie-Kopf; BPatG, Beschluss vom 06.08.2015 25 W (pat) 14/14 - Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
    Soweit die Elemente eines Bildzeichens nur die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen darstellen oder sich in einfachen dekorativen Gestaltungsmitteln erschöpfen, an die sich der Verkehr etwa durch häufige Verwendung gewöhnt hat, wird diesem Zeichen im Allgemeinen wegen seines bloß beschreibenden Inhalts ebenfalls die konkrete Eignung fehlen, die mit ihm gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. BGH, GRUR 2011, 158 Rn. 8 - Hefteinband; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2001, 239f. - Zahnpastastrang; GRUR 2001, 734, 735 - Westie-Kopf; BPatG, Beschluss vom 06.08.2015 25 W (pat) 14/14 - Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BPatG, 18.07.2007 - 29 W (pat) 24/07

    "ich liebe Deutschland"

  • BPatG, 19.04.2005 - 27 W (pat) 281/04
  • BPatG, 10.04.2001 - 24 W (pat) 120/99

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b, c und e der Ersten Markenrichtlinie

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 68/09

    Hefteinband

  • BPatG, 23.02.2011 - 26 W (pat) 516/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "xpress wir können sofort" (Wort-Bildmarke) -

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 14/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 27.04.2017 - 25 W (pat) 545/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "WE FRUIT. From Field to Cup (Wort-Bild-Marke,

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

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