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   BPatG, 16.01.2020 - 30 W (pat) 710/17   

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https://dejure.org/2020,2993
BPatG, 16.01.2020 - 30 W (pat) 710/17 (https://dejure.org/2020,2993)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2020 - 30 W (pat) 710/17 (https://dejure.org/2020,2993)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 30 W (pat) 710/17 (https://dejure.org/2020,2993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Designbeschwerdeverfahren - "Getränkekühler" - zur Designfähigkeit - zum Designgegenstand - konkrete designfähige Erscheinungsform eines "Erzeugnisses" - konkrete Formgebung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Eiskühler / Eiswürfeldesign

    §§ 1 Nr. 1, 18 DesignG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZB 25/18

    Sporthelm - Einheitlicher Schutzgegenstand im Sinne des Designgesetzes

    Auszug aus BPatG, 16.01.2020 - 30 W (pat) 710/17
    Einem Design fehlt es danach an der Designfähigkeit, wenn in der Anmeldung nicht die Erscheinungsform eines "Erzeugnisses" im Sinne von § 1 Nr. 1 DesignG, das heißt eines industriellen oder handwerklichen Gegenstands (§ 1 Nr. 2 DesignG), wiedergegeben wird, sondern beispielsweise ein Naturprodukt, und/oder wenn in der Anmeldung nicht die Erscheinungsform "eines" Erzeugnisses wiedergegeben wird, weil sich dann der Gegenstand des Designschutzes nicht bestimmen lässt (BGH GRUR 2019, 832 Tz. 10, 11 - Sporthelm).

    das angemeldete Design nicht eine (einheitliche) Erscheinungsform "eines" Erzeugnisses wieder, so dass es dem angemeldeten Design mangels Bestimmbarkeit des Gegenstandes des Designschutzes an der erforderlichen Designfähigkeit i. S. von § 1 Nr. 1 DesignG fehlt (vgl. dazu BGH GRUR 2019, 832 Tz. 10, 11 - Sporthelm).

  • BPatG, 11.11.2004 - 10 W (pat) 705/03
    Auszug aus BPatG, 16.01.2020 - 30 W (pat) 710/17
    Auch bei Verfahrenshandlungen gilt demnach, dass eine Auslegung nicht am Wortlaut haften bleiben darf, sondern der in der Erklärung zum Ausdruck kommende wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen ist, wie ihn die Designstelle als Erklärungsempfänger nach den objektiv erkennbaren Umständen des Falles und der Interessenlage des Erklärenden vernünftigerweise verstehen musste (vgl. BPatG, Beschluss v. 11. November 2004 - 10 W (pat) 705/03, BeckRS 2011, 28385).
  • OLG Hamburg, 05.07.2023 - 5 U 121/22

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmuster für

    Gegenstand dieses Verfügungsgeschmacksmusters ist allein die sich aus Anordnung und Ausgestaltung der runden bzw. ovalen Elemente ergebende Erscheinungsform an der Außenseite der Sohle eines Schuhs, da die Anmelderin mit der im Übrigen gestrichelten Darstellung zum Ausdruck gebracht hat, dass diese nicht Gegenstand der Anmeldung sein soll (vgl. hierzu etwa BPatG GRUR-RR 2021, 112 Rn. 18 - Eiswürfeldesign).

    Zu Recht macht die Antragstellerin geltend, dass - wie ausgeführt - bei der Auslegung der Designeintragung der in der Anmeldung zum Ausdruck kommende wirkliche Wille zu ermitteln ist, wie ihn die Designstelle nach den objektiv erkennbaren Umständen des Falls und der Interessenlage des Erklärenden vernünftigerweise verstehen musste (Meiser in Jestaedt/Fink/Meiser, Designgesetz, GGV, 7. Aufl., § 11 Rn. 28; BPatG GRUR-RR 2021, 112 - Eiswürfel).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2021 - 20 U 90/21

    Ob die Einstellung der beanstandeten Handlung durch den Antragsgegner der

    Auf sie darf aber ohne Weiteres zur Auslegung eines Musters zurückgegriffen werden (vgl. etwa Senat, GRUR-RR 2012, 200 - Tablet; BPatG GRUR-RR 2021, 112 - Getränkekühler).
  • BPatG, 21.10.2021 - 30 W (pat) 805/18
    Dies hat zur Folge, dass hinsichtlich der Beschaffenheit der als Design hinterlegten Erscheinungsform des Gesamterzeugnisses alle denkbaren festen, auch durchsichtigen Materialien - wie zB Glas - in Betracht kommen (vgl. BPatG GRUR-RR 2021, 112 - Getränkekühler); ohnehin sind Glasseidel die klassische Ausführungsform, wie es auch der Formenschatz belegt.
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