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BPatG, 16.02.2005 - 26 W (pat) 94/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BPatG, 27.07.2000 - 25 W (pat) 180/99
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 26 W (pat) 94/03
Unter Berufung auf die vom BPatG ferner als schutzfähig bewertete Bezeichnung "Doc-Pharma" - 25 W (pat) 180/99 - macht der Anmelder weiterhin geltend, durch die angemeldete Bezeichnung werde ein nur assoziativer Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen hergestellt, der in phantasievoller Weise die Tätigkeit eines besonders qualifizierten Karosserieschlossers umschreibe. - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 26 W (pat) 94/03
Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 26 W (pat) 94/03
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 f - Orange).
- EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 26 W (pat) 94/03
Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 26 W (pat) 94/03
Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 26 W (pat) 94/03
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 f - Orange).
- BPatG, 14.02.2012 - 24 W (pat) 84/10
Markenbeschwerdeverfahren - "ERP Doktor" - Freihaltungsbedürfnis
v. 10.05.2005 - FINANZDOC; BPatG 26 W (pat) 94/03, Entsch.