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   BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02   

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BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02 (https://dejure.org/2005,25752)
BPatG, Entscheidung vom 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02 (https://dejure.org/2005,25752)
BPatG, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 29 W (pat) 286/02 (https://dejure.org/2005,25752)
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  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Nach dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr Marken regelmäßig in der Form aufnimmt, in der sie ihm entgegentreten und sie nicht einer analysierenden, zergliedernden, möglichen Bestandteilen und deren Bedeutung nachgehenden Betrachtung unterzieht, tragen deshalb jeweils beide Worte zum Gesamteindruck der Marken bei (BGH GRUR 1999, 735, 736 - - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/ NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Nach dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr Marken regelmäßig in der Form aufnimmt, in der sie ihm entgegentreten und sie nicht einer analysierenden, zergliedernden, möglichen Bestandteilen und deren Bedeutung nachgehenden Betrachtung unterzieht, tragen deshalb jeweils beide Worte zum Gesamteindruck der Marken bei (BGH GRUR 1999, 735, 736 - - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/ NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Die Rechtsprechung erkennt diese Sachlage als Unterfall der mittelbaren Verwechslungsgefahr an, wenn das Publikum zwar bemerkt, dass es sich bei den Zeicheninhabern um zwei unterschiedliche Unternehmen handelt, aber aufgrund der Zeichenbildung glaubt, dass zwischen beiden Unternehmen wirtschaftliche Verflechtungen dergestalt bestehen, dass sie miteinander fusionierten oder lizenzvertragliche Beziehungen bzw. sonstige wirtschaftliche Abhängigkeiten bestehen (EuGH Rs. C-317/91 GRUR Int. 1994, 168 Rn. 36-38 - Quattro/ Quadra; Rs. C-255/97 MarkenR 1999, 234 - Plus; BGH GRUR 2000, 608 - ARD-1; BPatG Mitt. 2001, 79, 80 - CASTEL DEL MONTE).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-255/97

    Pfeiffer

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Die Rechtsprechung erkennt diese Sachlage als Unterfall der mittelbaren Verwechslungsgefahr an, wenn das Publikum zwar bemerkt, dass es sich bei den Zeicheninhabern um zwei unterschiedliche Unternehmen handelt, aber aufgrund der Zeichenbildung glaubt, dass zwischen beiden Unternehmen wirtschaftliche Verflechtungen dergestalt bestehen, dass sie miteinander fusionierten oder lizenzvertragliche Beziehungen bzw. sonstige wirtschaftliche Abhängigkeiten bestehen (EuGH Rs. C-317/91 GRUR Int. 1994, 168 Rn. 36-38 - Quattro/ Quadra; Rs. C-255/97 MarkenR 1999, 234 - Plus; BGH GRUR 2000, 608 - ARD-1; BPatG Mitt. 2001, 79, 80 - CASTEL DEL MONTE).
  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Eine solche wird aber in ständiger Rechtsprechung dann angenommen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens kennt, d. h. wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist, oder sich der Bestandteil jedenfalls zu einer Serienbildung eignet (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX/Max).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Eine solche wird aber in ständiger Rechtsprechung dann angenommen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens kennt, d. h. wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist, oder sich der Bestandteil jedenfalls zu einer Serienbildung eignet (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX/Max).
  • BPatG, 06.10.2004 - 32 W (pat) 162/03

    Verwechslungsgefahr der Marken "Blue Bull" und "RED BULL" auf Grund gleichen

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    In diesem Sinn hat bereits das Hanseatische Oberlandesgericht (3 U 85/01 S 16/17), ebenso wie der 32. Senat des Bundespatentgerichts (32 W (pat) 162/03) der Marke RED BULL - auf dem Produktsektor der energiespendenden Getränke (Energydrinks) - eine gesteigerte Kennzeichnungskraft wegen intensiver Benutzung zugebilligt.
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum annimmt, die Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben oder ggf. aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (st. Rsp; vgl. BGH WRP 2004, 357/359 - GeDIOS).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Die Beurteilungskriterien der nachträglichen Steigerung sind alle für die Marke relevanten Umstände, insbesondere aber Eigenschaften und Bekanntheitsgrad derselben, ihre geografische Verbreitung, die Dauer der Benutzung, der Werbeaufwand, ihr Marktanteil und andere tatsächliche Anhaltspunkte (BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder).
  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 85/01

    Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Getränke-Marke RED BULL und der

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02
    Das Hanseatische Oberlandesgericht (3 U 85/01, S. 16) hat insoweit zutreffend ausgeführt, dass die angesprochenen Verkehrskreise, bei denen es sich um den durchschnittlichen Endverbraucher handelt, kaum wissen dürften, dass Taurin eine Aminoethansulfonsäure ist, die der Organismus aus der Aminosäure Cystein selbst herstellen kann.
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 1 S 16/17

    Eilrechtsschutz vor ordentlichen Gerichten auf Zulassung einer Rennserie im

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