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BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01
Zwilling/Zweibrüder
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren- und Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).Denn sie setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (…vgl. EuGH GRUR Int 2004, 843, Rn. 29 - MATRAT-ZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04
Das angesprochene Publikum nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen, mit der Folge, dass auch beschreibenden Angaben entnommene Bestandteile den Gesamteindruck mitprägen (vgl. BGH GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/PO-LYFLAM;… aaO NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04
Diese Art der Verwechslungsgefahr kann nur dann angenommen werden, wenn die Vergleichszeichen nicht unmittelbar verwechselbar sind, jedoch in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, demselben Markeninhaber zuzuordnet (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24). - BPatG, 15.07.2004 - 25 W (pat) 201/02
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04
Die Ähnlichkeit der Zeichen "ISI" und "WISI" habe das Bundespatentgericht bereits in seiner Entscheidung 25 W (pat) 201/02 festgestellt. - BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04
Eine Prägung der angegriffenen Marke durch die drei Anfangsbuchstaben "isi" nach der für mehrgliedrige Marken entwikkelten Prägetheorie des Bundesgerichtshofs ist damit ausgeschlossen (vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling). - EuGH, 28.04.2004 - C-3/03
Matratzen Concord / HABM
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (vgl. EuGH GRUR Int 2004, 843, Rn. 29 - MATRAT-ZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 100/04
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (…vgl. EuGH GRUR Int 2004, 843, Rn. 29 - MATRAT-ZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).
- BPatG, 11.04.2006 - 27 W (pat) 115/04 Wie bereits der 29. Senat des BPatG in den Parallelentscheidungen 29 W (pat) 97/04 - isiFON/WISI, 29 W (pat) 98/04 - isiLAN/WISI, 29 W (pat) 99/04 - isiONLINE/WISI, 29 W (pat) 100/04 - isiWAY und 29 W (pat) 101/04 - isiMEETING/WISI zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich auch bei der hier angegriffenen Marke isiMEDIA um einen Gesamtbegriff, aus dem der Bestandteil "isi" von den angesprochenen Verkehrskreisen - dies ist vorliegend wegen der Art der betroffenen Waren und Dienstleistungen die Allgemeinheit - nicht willkürlich herausgegriffen wird.