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   BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03   

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BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03 (https://dejure.org/2005,17877)
BPatG, Entscheidung vom 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03 (https://dejure.org/2005,17877)
BPatG, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 32 W (pat) 213/03 (https://dejure.org/2005,17877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 155
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 07.11.2001 - 32 W (pat) 41/01
    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Sie hat sich auf den in einem Kollisionsverfahren ergangenen Beschluß des Senats vom 7. November 2001 (32 W (pat) 41/01) bezogen, wonach der Schutzumfang der Bezeichnung "Salatfix" nicht gemindert ist.

    Der Senat hat die Akten der Verfahren 28 W (pat) 133/98 und 32 W (pat) 41/01 zum Gegenstand der Verhandlung gemacht.

    Der Beschluß des Senats vom 7. November 2001 (32 W (pat) 41/01) ist, da in einem Kollisionsfall ergangen, für das vorliegende Verfahren nicht unmittelbar einschlägig.

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 251/03

    Eintragung der Marke "Salatfix"

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Die Markeninhaberin hat zu ihren Gunsten ergangene Entscheidungen in einem Verletzungsstreit vorgelegt (Urteil des OLG Hamburg vom 23. Oktober 2003 - 5 U 167/02, Beschluß des BGH vom 29. April 2004 - I ZR 251/03).
  • BPatG, 12.01.2005 - 32 W (pat) 13/04
    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Für sämtliche absoluten Löschungsgründe nach § 50 Abs. 1 MarkenG gilt, daß eine Löschung nur erfolgen kann, wenn das Vorliegen von Schutzhindernissen zu den jeweils maßgeblichen Zeitpunkten zweifelsfrei feststeht (vgl zuletzt Senatsbeschluß vom 12. Januar 2005 - 32 W (pat) 13/04).
  • OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02

    "Salatfix"

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Die Markeninhaberin hat zu ihren Gunsten ergangene Entscheidungen in einem Verletzungsstreit vorgelegt (Urteil des OLG Hamburg vom 23. Oktober 2003 - 5 U 167/02, Beschluß des BGH vom 29. April 2004 - I ZR 251/03).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist grundsätzlich, unbeschadet der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erforderlichen sorgfältigen und eingehenden Prüfung (vgl GRUR 2003, 604 - Libertel; 2004, 674 - KPN Postkantoor), von einem großzügigen Maßstab auszugehen.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist grundsätzlich, unbeschadet der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erforderlichen sorgfältigen und eingehenden Prüfung (vgl GRUR 2003, 604 - Libertel; 2004, 674 - KPN Postkantoor), von einem großzügigen Maßstab auszugehen.
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Bestehen (lediglich) Zweifel an dem Vorliegen von hinreichender Unterscheidungskraft zu den maßgeblichen Zeitpunkten, ist zugunsten der Anmelderin/Markeninhaberin zu entscheiden (vgl Senatsbeschluß GRUR 2004, 685, 688 - LOTTO).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (st. Rspr.; vgl zB BGH GRUR 2002, 64 = BlPMZ 2002, 85 - INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Black Friday" - zur

    Ist eine solche Feststellung, auch unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgelegten und gegebenenfalls von Amts wegen ermittelten Unterlagen, nicht möglich, muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (BGH GRUR 2014, 565, Nr. 18 - smartbook; BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix).
  • BPatG, 26.02.2020 - 29 W (pat) 24/17

    Anspruch auf Löschung der aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke

    Ist eine solche Feststellung auch unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgelegten und von Amts wegen zusätzlich ermittelten Unterlagen nicht möglich, muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (vgl. BGH a. a. O. Rn. 18 - smartbook; BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix).
  • BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 32/11

    smartbook - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "smartbook" -

    Ist eine solche Feststellung nicht möglich, so muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung sein Bewenden haben (im Anschluss an BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix).

    Ist eine solche Feststellung, auch unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgelegten und von Amts wegen zusätzlich ermittelten Unterlagen nicht möglich, so muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix; zur Feststellungslast des Löschungsantragstellers s. BGH GRUR 2010, 138, 142 [Nr. 48] - ROCHER-Kugel).

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