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   BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10   

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BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10 (https://dejure.org/2012,7841)
BPatG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10 (https://dejure.org/2012,7841)
BPatG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 27 W (pat) 154/10 (https://dejure.org/2012,7841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bauteil - Teil eines Haftverschlusses (3d-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bauteil - Teil eines Haftverschlusses (3d-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Maßgeblich ist daher für das Vorliegen des in Rede stehenden Schutzhindernisses, ob den Gestaltungsmerkmalen der angemeldeten Form vor allem eine technische Wirkung zuzuschreiben ist oder ob die angemeldete Form darüber hinausgehende, nicht technische Gestaltungsmerkmale mit individualisierender Formgebung aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2006, 589, Tz. 20 - Rasierer mit drei Scherköpfen; GRUR 2008, 71 Tz. 16 - Fronthaube).

    Gewöhnlich schließen Verbraucher aus der Form der Ware nämlich nicht auf die betriebliche Herkunft (vgl. BGH GRUR 2008, 71 - Fronthaube; EuGH GRUR 2003, 514 Tz. 48 - Linde, Winward und Rado; GRUR Int. 2004, 639 - Dreidimensionale Tablettenform III).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Die erforderliche Herkunftsfunktion kann eine solche dreidimensionale Marke deshalb nur dann erfüllen, wenn sie von der Norm oder Branchenüblichkeit erheblich abweicht, wobei derartige Besonderheiten ohne besondere Aufmerksamkeit, analysierende und vergleichende Betrachtung oder nähere Prüfung erkennbar sein müssen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rn. 227).

    So darf sich die Marke nach der Wahrnehmung des angesprochenen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -händlers nicht in der Wiedergabe technisch-funktioneller Formelemente der beanspruchten Ware erschöpfen, sondern muss davon erheblich abweichende charakteristische Merkmale aufweisen, die aus dem Rahmen der gebräuchlichen Gestaltungsvielfalt fallen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 413 (416), Rdnr. 49 - Waschmittelflasche; GRUR Int. 2005, 135 - Taschenlampe).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Unterscheidungskraft in diesem Sinn ist die konkrete Eignung, die Waren, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Gewöhnlich schließen Verbraucher aus der Form der Ware nämlich nicht auf die betriebliche Herkunft (vgl. BGH GRUR 2008, 71 - Fronthaube; EuGH GRUR 2003, 514 Tz. 48 - Linde, Winward und Rado; GRUR Int. 2004, 639 - Dreidimensionale Tablettenform III).
  • BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Es stellt daher ein starkes Indiz für die Annahme einer technisch bedingten Formgebung dar, wenn es sich bei den fraglichen Gestaltungselementen um technische Merkmale handelt, die in Patent- oder Offenlegungsschriften entweder in den Ansprüchen oder in der Beschreibung dargestellt sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 22.2.07 - Az.: 28 W (pat) 2/02, BeckRS 2007, 06640 - Scherkopf).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Maßgeblich ist daher für das Vorliegen des in Rede stehenden Schutzhindernisses, ob den Gestaltungsmerkmalen der angemeldeten Form vor allem eine technische Wirkung zuzuschreiben ist oder ob die angemeldete Form darüber hinausgehende, nicht technische Gestaltungsmerkmale mit individualisierender Formgebung aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2006, 589, Tz. 20 - Rasierer mit drei Scherköpfen; GRUR 2008, 71 Tz. 16 - Fronthaube).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum anderen im Hinblick auf das beteiligte Publikum zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 12/04

    Rasierer mit drei Scherköpfen

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Maßgeblich ist daher für das Vorliegen des in Rede stehenden Schutzhindernisses, ob den Gestaltungsmerkmalen der angemeldeten Form vor allem eine technische Wirkung zuzuschreiben ist oder ob die angemeldete Form darüber hinausgehende, nicht technische Gestaltungsmerkmale mit individualisierender Formgebung aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2006, 589, Tz. 20 - Rasierer mit drei Scherköpfen; GRUR 2008, 71 Tz. 16 - Fronthaube).
  • BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 86/05

    Lego-Baustein

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Dies darf nicht durch das Markenrecht unterlaufen werden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 (Nr. 78) - Philips; BPatG GRUR 2007, 786 - Lego-Baustein; HABM-GrBK GRUR Int. 2007, 58, 60 (Nr. 35) - Legostein).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10
    Dies darf nicht durch das Markenrecht unterlaufen werden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 (Nr. 78) - Philips; BPatG GRUR 2007, 786 - Lego-Baustein; HABM-GrBK GRUR Int. 2007, 58, 60 (Nr. 35) - Legostein).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 26/98

    OMEGA; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "Steckverbinder (international registrierte

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

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