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   BPatG, 16.04.2014 - 26 W (pat) 573/10   

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https://dejure.org/2014,9544
BPatG, 16.04.2014 - 26 W (pat) 573/10 (https://dejure.org/2014,9544)
BPatG, Entscheidung vom 16.04.2014 - 26 W (pat) 573/10 (https://dejure.org/2014,9544)
BPatG, Entscheidung vom 16. April 2014 - 26 W (pat) 573/10 (https://dejure.org/2014,9544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 RVG, § 23 Abs 2 S 1 RVG, § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 51 Abs 1 GKG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren" - zur Zulässigkeit des Antrags auf Festsetzung des Gegenstandswerts - zum Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren betreffend eine im Verkehr noch nicht benutzte Marke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei markenrechtlichen Löschungsverfahren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren" - zur Zulässigkeit des Antrags auf Festsetzung des Gegenstandswerts - zum Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren betreffend eine im Verkehr noch nicht benutzte Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 02.12.1998 - 29 W (pat) 194/93

    Gebühren und Kosten - Kostenerstattung im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BPatG, 16.04.2014 - 26 W (pat) 573/10
    In Markenbeschwerdeverfahren, in denen Patentanwälte tätig geworden sind, kann jedoch der Gegenstandswert entsprechend den vorstehenden Bestimmungen des RVG auch auf Antrag eines ausschließlich durch Patentanwälte vertretenen Verfahrensbeteiligten festgesetzt werden (BPatGE 41, 6 - Kostenfestsetzung in Markenverfahren; BPatG GRUR 1999, 65 - P-Plus).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 16.04.2014 - 26 W (pat) 573/10
    Gemäß § 23 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Abs. 3 S. 2 MarkenG ist der Gegenstandswert nach billigem Ermessen zu bestimmen, wobei hierfür nach ständiger Rechtsprechung das wirtschaftliche Interesse des Inhabers der angegriffenen Marke an der Aufrechterhaltung der Marke maßgeblich ist (BGH GRUR 2006, 704 - Markenwert).
  • BPatG, 29.07.1998 - 29 W (pat) 112/97

    Markenbeschwerdeverfahren - Festsetzung eines Gegenstandswerts

    Auszug aus BPatG, 16.04.2014 - 26 W (pat) 573/10
    In Markenbeschwerdeverfahren, in denen Patentanwälte tätig geworden sind, kann jedoch der Gegenstandswert entsprechend den vorstehenden Bestimmungen des RVG auch auf Antrag eines ausschließlich durch Patentanwälte vertretenen Verfahrensbeteiligten festgesetzt werden (BPatGE 41, 6 - Kostenfestsetzung in Markenverfahren; BPatG GRUR 1999, 65 - P-Plus).
  • BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
    Auszug aus BPatG, 16.04.2014 - 26 W (pat) 573/10
    Dieser seit einigen Jahren unverändert gebliebene Wert wird jedoch der tatsächlichen Bedeutung eingetragener Marken im Wirtschaftsleben nicht mehr gerecht (ebenso bereits: BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 75/08, Beschluss vom 5. August 2008).
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