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   BPatG, 16.05.2017 - 23 W (pat) 6/17   

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BPatG, 16.05.2017 - 23 W (pat) 6/17 (https://dejure.org/2017,20199)
BPatG, Entscheidung vom 16.05.2017 - 23 W (pat) 6/17 (https://dejure.org/2017,20199)
BPatG, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 23 W (pat) 6/17 (https://dejure.org/2017,20199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Widerruf eines Patents mit der Bezeichnung "Beleuchtungspoller" nach Erhebung eines Einspruchs wegen mangelnder Neuheit u. fehlenden Beruhens auf einer erfinderischen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 16.05.2017 - 23 W (pat) 6/17
    Mit dem Anspruch 1 fallen wegen der Antragsbindung auch die übrigen Ansprüche, vgl. BGH GRUR 2007, 862, 863, Tz. 22 - Informationsübermittlungsverfahren II. 6. Bei dieser Sachlage war das Streitpatent zu widerrufen.
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 16.05.2017 - 23 W (pat) 6/17
    Die Zulässigkeit des Einspruchs ist von Amts wegen in jedem Verfahrensstadium, auch im Beschwerdeverfahren, zu prüfen (vgl. Schulte, PatG, 9. Auflage, § 59 Rdn. 51 und 150 bis 152; BGH GRUR 1972, 592 - Sortiergerät), da nur das Vorliegen eines zulässigen Einspruchs die weitere sachliche Überprüfung eines erteilten Patents erlaubt.
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BPatG, 16.05.2017 - 23 W (pat) 6/17
    Fachmann als selbstverständlich oder nahezu unerlässlich ergänzt und in Gedanken mitgelesen (BGH GRUR 1995, 330, Leitsatz 2 - Elektr. Steckverbindung).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 16.05.2017 - 23 W (pat) 6/17
    Die Patentabteilung 54 des Deutschen Patent- und Markenamts und auch die Patentinhaberin wurden demnach in die Lage versetzt, ohne eigene Nachforschungen festzustellen, ob die behaupteten Einspruchsgründe vorliegen (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, liSp, Abs. 1 - Epoxidation; Schulte, PatG, 9. Auflage, § 59 Rdn. 83 bis 89).
  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 16.05.2017 - 23 W (pat) 6/17
    Da aber der Tenor und die Gründe der mehrfach vorhandenen Beschlusstexte in den beiden PDF- Dateien übereinstimmen, ist der Inhalt der Entscheidung, die mit den qualifizierten Signaturen versehen werden sollte, zumindest bestimmbar (vgl. BPatG BlPMZ 2014, 355, 356 - Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte), weshalb der Senat keine Veranlassung sieht, das Verfahren nach § 79 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 PatG an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückzuverweisen.
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