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   BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18   

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https://dejure.org/2018,16233
BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18 (https://dejure.org/2018,16233)
BPatG, Entscheidung vom 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18 (https://dejure.org/2018,16233)
BPatG, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 26 W (pat) 515/18 (https://dejure.org/2018,16233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "manager magazin (Wort-Bild-Marke)" - Markenanmeldung - Erfordernis der konkreten Auseinandersetzung mit allen angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen - Fehlen - Verstoß gegen die Begründungspflicht - Zurückverweisung an das DPMA - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18
    GRUR 1962, 86, 87 - Fischereifahrzeug).
  • BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des zur Eintragung als Marke

    Auszug aus BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber; 26 W (pat) 518/17 - modulmaster).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

    Auszug aus BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18
    Ferner werden Begründung und Recherchebelege für die Annahme vermisst, ob und inwieweit eine Bestimmungsangabe "für Manager" als produktbeschreibende Sachangabe für die einzelnen Waren und Dienstleistungen überhaupt geeignet ist (vgl. BGH GRUR 2015, 173 Rdnr. 20 - for you).
  • BPatG, 02.11.2016 - 24 W (pat) 524/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)" - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BPatG, 16.05.2018 - 26 W (pat) 515/18
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber; 26 W (pat) 518/17 - modulmaster).
  • BPatG, 09.03.2023 - 30 W (pat) 35/21
    Das BPatG habe in vergleichbaren Fällen die Sache gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG an das DPMA zurückverwiesen und gemäß § 71 Abs. 3 MarkenG die Rückzahlung der Beschwerdegebühr angeordnet (vgl. dazu auch 26 W (pat) 508/18 - Zirbelzauber, 26 W (pat) 515/18 - manager magazin und zahlreiche weitere von der Anmelderin angeführte Entscheidungen insbesondere des 26. Senats).
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