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   BPatG, 16.06.2006 - 10 W (pat) 52/04   

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https://dejure.org/2006,29551
BPatG, 16.06.2006 - 10 W (pat) 52/04 (https://dejure.org/2006,29551)
BPatG, Entscheidung vom 16.06.2006 - 10 W (pat) 52/04 (https://dejure.org/2006,29551)
BPatG, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 10 W (pat) 52/04 (https://dejure.org/2006,29551)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 10.05.1999 - 10 W (pat) 4/99

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei Umschreibungsantrag des Rechtsnachfolgers des in

    Auszug aus BPatG, 16.06.2006 - 10 W (pat) 52/04
    Die gefestigte Rechtsprechung, wonach eine Umschreibung ausnahmsweise rückgängig gemacht werden kann, wenn sie unter Verletzung rechtlichen Gehörs ergangen ist oder unter einem schweren Verfahrensmangel i. S. d. § 579 ZPO leidet (BGH BlPMZ 1969, 60 - Marpin; Senatsbeschluss, in BPatGE 41, 150 - Umschreibung/Rechtliches Gehör), kann zur Begründung eines Anspruchs auf rückwirkende Korrektur eines Registereintrags nicht herangezogen werden.
  • BPatG, 14.06.2016 - 35 W (pat) 416/13

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Denn der Berichtigungsbeschluss betrifft nur Berichtigungen von offenkundigen Unrichtigkeiten i. S. v. § 95 PatG und keine Ergänzung des Beschlusses vom 11. März 2013 entsprechend § 321 ZPO (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 95 PatG im patentamtlichen Verfahren Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 8. Auflage 2016, § 47 Pat Rdnr. 68 mit Hinweis auf BPatGE 50, 1 = BlPMZ 2006, 376).

    Der Berichtigungsbeschluss vom 22. Juli 2013 ist in entsprechender Anwendung von §§ 95, 96 PatG wirksam zustande gekommen (zur entsprechenden Anwendbarkeit von §§ 95, 96 PatG im patentamtlichen Verfahren Busse/Keukenschrijver, a. a. O., § 47 PatG Rdnr. 68 mit Hinweis auf BPatGE 50, 1 = BlPMZ 2006, 376).

  • BPatG, 14.04.2011 - 35 W (pat) 26/10

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Rückgängigmachung einer Umschreibung" - zu

    Damit wird der Bescheid der Gebrauchsmusterstelle zu einem Beschluss im materiellen Sinne, da er eine abschließende Regelung einer Stelle des DPMA darstellt, mit der in (Verfahrens-) Rechte der Verfahrensbeteiligten eingegriffen wird (vgl. hierzu: BPatGE 26, 152, 153; BPatGE 50, 1, 3 - "Mischvorrichtung"; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG mit EPÜ, 8. Aufl., § 47 Rn. 4).
  • BPatG, 17.01.2019 - 30 W (pat) 20/18
    Fehler, die auf rechtsirriger Willensbildung beruhen, können hingegen nicht beseitigt werden (vgl. BPatGE 50, 1, 3 - Mischvorrichtung).
  • BPatG, 18.12.2008 - 10 W (pat) 48/05
    Diese Vorschriften enthalten mit der Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten einen allgemeinen Grundsatz, der auch im Verfahren vor dem Patentund Markenamt anwendbar ist (vgl. BGH BlPMZ 1977, 305 -Metalloxyd; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2006, 10 W (pat) 52/04, BlPMZ 2006, 376 -Mischvorrichtung; Schulte, a. a. O., § 95 Rdn. 2).
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