Rechtsprechung
BPatG, 16.07.2013 - 33 W (pat) 38/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Schwabenstrom" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Wortmarke "Schwabenstrom" hinsichtlich einer Eintragung für Dienstleistungen der Klassen 39 und 40
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Schwabenstrom" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Schwabenstrom" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 24.07.2017 - 26 W (pat) 576/16
Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeStrom" - Freihaltungsbedürfnis
(1) Dabei handelt es sich entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht um eine grammatikalisch ungewöhnliche Wortverbindung, sondern diese Verknüpfung einer geografischen Bezeichnung mit einem Substantiv entspricht den grammatikalischen Regeln der deutschen Sprache, wie die Beispiele "Frankenwein", "Bayernmilch", "Schwabenkinder", "Elbfischer", "Rheinbrücke", "Schwabenstrom" (BPatG 33 W (pat) 38/12), "Schwabengas" (BPatG 26 W (pat) 156/01), "Schwabenwasser" (BPatG 26 W (pat) 153/01) und "niederrheinStrom" (BPatG 26 W (pat) 549/11) zeigen.Damit stellte die regionale Herkunft eines Anbieters, der Strom erzeugt und verteilt, schon im Jahre 1998 einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor dar, der mit einem Bedürfnis der Allgemeinheit einhergeht, Zeichen freizuhalten, die geeignet sind, auf derartige Faktoren hinzuweisen (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom).
- BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeGas" - Freihaltungsbedürfnis
(1) Dabei handelt es sich entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht um eine grammatikalisch ungewöhnliche Wortverbindung, sondern diese Verknüpfung einer geografischen Bezeichnung mit einem Substantiv entspricht den grammatikalischen Regeln der deutschen Sprache, wie die Beispiele "Frankenwein", "Bayernmilch", "Schwabenkinder", "Elbfischer", "Rheinbrücke", "Schwabenstrom" (BPatG 33 W (pat) 38/12), "Schwabengas" (BPatG 26 W (pat) 156/01), "Schwabenwasser" (BPatG 26 W (pat) 153/01) und "niederrheinStrom" (BPatG 26 W (pat) 549/11) zeigen.Damit stellte die regionale Herkunft eines Anbieters, der Gas verteilt, spätestens im Jahre 2006 einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor dar, der mit einem Bedürfnis der Allgemeinheit einhergeht, Zeichen freizuhalten, die geeignet sind, auf derartige Faktoren hinzuweisen (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom).
- BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 541/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft - zu den …
Die Wortkombination erschöpft sich in ihrem Aussagegehalt lediglich in der Summe der Einzelbestandteile mit den in ihnen verkörperten Sachinformationen zu den zurückgewiesenen Waren (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom; 26 W (pat) 153/01 - Schwabenwasser; 26 W (pat) 156/01 - Schwabengas; 26 W (pat) 507/14 - Schwaben Bräu). - BPatG, 09.12.2015 - 26 W (pat) 507/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft
Die Kombination der Wortelemente erschöpft sich in ihrem Aussagegehalt somit lediglich in der Summe der Einzelbestandteile mit den in ihnen verkörperten Sachinformationen zur angemeldeten Ware (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom; 26 W (pat) 153/01 - Schwabenwasser; 26 W (pat) 156/01 - Schwabengas).