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   BPatG, 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13   

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https://dejure.org/2014,20620
BPatG, 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13 (https://dejure.org/2014,20620)
BPatG, Entscheidung vom 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13 (https://dejure.org/2014,20620)
BPatG, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 29 W (pat) 7/13 (https://dejure.org/2014,20620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "MagicPix" - zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorliegens des Schutzhindernisses der bösgläubigen Markenanmeldung - zur Mitwirkungspflicht der Löschungsantragstellerin - keine Feststellung der bösgläubigen Markenanmeldung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine böswillige Markenanmeldung bei fehlender Missbrauchsabsicht

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "MagicPix" - zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorliegens des Schutzhindernisses der bösgläubigen Markenanmeldung - zur Mitwirkungspflicht der Löschungsantragstellerin - keine Feststellung der bösgläubigen Mar

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "MagicPix" - zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorliegens des Schutzhindernisses der bösgläubigen Markenanmeldung - zur Mitwirkungspflicht der Löschungsantragstellerin - keine Feststellung der bösgläubigen Markenanmeldung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13
    Davon kann auch bei einer Markenanmeldung zu Spekulationszwecken auszugehen sein (vgl. BGH, GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; Büscher, in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, UrheberR, MedienR, 2. Aufl., § 14 MarkenG Rdnrn. 44 f.; Ströbele, in: Ströbele/Hacker, a.a.O. § 8 Rdnrn. 694 f.).Die entsprechende Missbrauchsabsicht muss das wesentliche Motiv der Anmeldung sein (vgl. Ströbele in: Ströbele/Hacker, a.a.O., § 8 Rdnr. 700 m.w.N.).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13
    Eine Bösgläubigkeit der Markenanmeldung kann sich daraus ergeben, dass der Anmelder ein Zeichen ohne eigene Benutzungsabsicht als Marke hat eintragen lassen, um den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern (vgl. EuGH, GRUR 2009, 763 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth).
  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Auszug aus BPatG, 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13
    Ist eine solche Feststellung, auch unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgelegten und von Amts wegen zusätzlich ermittelten Unterlagen nicht möglich, so muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (BPatG, GRUR 2006, 155 - Salatfix; zur Feststellungslast des Löschungsantragstellers vgl. BGH, GRUR 2010, 138, Rdnr. 48 - ROCHER-Kugel).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13
    Ist eine solche Feststellung, auch unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgelegten und von Amts wegen zusätzlich ermittelten Unterlagen nicht möglich, so muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (BPatG, GRUR 2006, 155 - Salatfix; zur Feststellungslast des Löschungsantragstellers vgl. BGH, GRUR 2010, 138, Rdnr. 48 - ROCHER-Kugel).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11

    Simca

    Auszug aus BPatG, 16.07.2014 - 29 W (pat) 7/13
    Solche Umstände können darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel, den Besitzstand des Vorbenutzers zu stören, oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch des Zeichens zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen, oder dass er die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, GRUR 2012, 429, Rdnr. 10 - Simca; m.w.N.).
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