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   BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 172/03   

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BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 172/03 (https://dejure.org/2005,32701)
BPatG, Entscheidung vom 16.08.2005 - 33 W (pat) 172/03 (https://dejure.org/2005,32701)
BPatG, Entscheidung vom 16. August 2005 - 33 W (pat) 172/03 (https://dejure.org/2005,32701)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 172/03
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass einem als Marke verwendeten Wortzeichen die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (stRspr vgl BGH aaO - BerlinCard; BGH GRUR 1999, 1089 - YES).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 172/03
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH MarkenR 2005, 145 - BerlinCard; BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BPatG, 18.09.1996 - 29 W (pat) 220/93
    Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 172/03
    Der Gesamtbegriff hat sich jedoch mittlerweile zu einer lexikalisch nachgewiesenen gängigen und sprachüblichen Bezeichnung für eine "deutsche Schönheitskönigin" entwickelt, die auch von den hier angesprochenen Verkehrskreisen ohne weiteres verstanden wird (vgl Brockhaus Die Enzyklopädie, 20. Auflage, S 700; Anglizismen Wörterbuch, Band 2 S 913 - so auch BPatG 29 W (pat) 220/93 - Miss Germany; ähnlich BPatG 29 W (pat) 42/94 - Miss Bundesliga).
  • BPatG, 18.09.1996 - 29 W (pat) 42/94
    Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 172/03
    Der Gesamtbegriff hat sich jedoch mittlerweile zu einer lexikalisch nachgewiesenen gängigen und sprachüblichen Bezeichnung für eine "deutsche Schönheitskönigin" entwickelt, die auch von den hier angesprochenen Verkehrskreisen ohne weiteres verstanden wird (vgl Brockhaus Die Enzyklopädie, 20. Auflage, S 700; Anglizismen Wörterbuch, Band 2 S 913 - so auch BPatG 29 W (pat) 220/93 - Miss Germany; ähnlich BPatG 29 W (pat) 42/94 - Miss Bundesliga).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 172/03
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH MarkenR 2005, 145 - BerlinCard; BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BPatG, 21.06.2010 - 27 W (pat) 191/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Miss Tuning"

    Ihrer Ansicht nach zeigten bereits die Entscheidungen des Bundespatentgerichts in Sachen "Miss Cognac" und "Miss Germany" (26 W (pat) 139/04 und 33 W (pat) 172/03), dass Kombinationen wie die angegriffene Marke jedenfalls für die Waren und Dienstleistungen, die keinen unmittelbaren Bezug zu Schönheitswettbewerben hätten, Unterscheidungskraft besäßen.
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