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   BPatG, 16.10.2014 - 30 W (pat) 527/13   

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https://dejure.org/2014,43925
BPatG, 16.10.2014 - 30 W (pat) 527/13 (https://dejure.org/2014,43925)
BPatG, Entscheidung vom 16.10.2014 - 30 W (pat) 527/13 (https://dejure.org/2014,43925)
BPatG, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 30 W (pat) 527/13 (https://dejure.org/2014,43925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 MarkenG, § 85 Abs 2 ZPO
    Markenbeschwerdeverfahren - "OMEN" - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der zusätzlichen Klassengebühr nach Umklassifizierung - Verschulden - keine Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zahlung einer zusätzlichen Klassengebühr nach Umklassifizierung der Wortmarke "OMEN"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "OMEN" - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der zusätzlichen Klassengebühr nach Umklassifizierung - Verschulden - keine Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 07.06.2016 - 30 W (pat) 34/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "factis" - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung

    Mit Inkrafttreten des Kostenbereinigungsgesetzes vom 13. Dezember 2001 am 1. Januar 2002 ist die eigenverantwortliche Wahrnehmung der gesetzlichen Zahlungsfristen durch den Markeninhaber festgelegt worden (vgl. m. w. N. BPatG PAVIS PROMA, Beschl. vom 30. April 2015, 29 W (pat) 510/15 - "dtv"; BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 16. Oktober 2014 - 30 W (pat) 527/13 - "OMEN").

    Anstelle des Löschungsvorbescheides erhalten Markeninhaber nur noch eine formlose Zahlungsaufforderung - jedoch lediglich als unverbindliche und freiwillige Serviceleistung des Deutschen Patent- und Markenamts -, deren Nichterteilung oder fehlerhafte Zustellung auf den Lauf der Fristen keinen Einfluss hat (BPatG, a. a. O., 29 W (pat) 510/15 - "dtv"; 30 W (pat) 527/13 - "OMEN").

    Die Beschwerdeführerin bzw. ihr Patentanwalt waren gehalten, die Einhaltung der Fristen für die Verlängerungsgebühr selbständig zu überwachen und konnten sich nicht darauf verlassen, dass sie von dem DPMA auf ablaufende Fristen hingewiesen werden (BPatG PAVIS PROMA Beschl. v. 16. Oktober 2014 - 30 W (pat) 527/13 - "OMEN").

  • BPatG, 03.08.2017 - 25 W (pat) 1/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "´roundMedia" - Teillöschung nach Umklassifizierung

    Der Senat hat die Frage der Rechtmäßigkeit der von der Markenabteilung vorgenommenen Teillöschung der Marke im Rahmen der Umklassifizierung bei der Verlängerung anhand der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften beurteilt, ohne dabei von anderen Senatsentscheidungen (vgl. auch BPatG, 30 W (pat) 527/13 - OMEN, öffentlich zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts) abzuweichen.
  • BPatG, 30.04.2015 - 7 W (pat) 86/14

    Erlöschen eines Patents wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Jahresgebühr

    Denn die Antragstellerin beschreibt das angeblich schuldhafte Unterlassen der Zahlung als im Einflussbereich des ihre Rechtsvorgängerin vertretenden US-Patentanwalts N... liegend, und das Verschulden eines (Verfahrens)-Bevollmächtigten steht insoweit entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO dem Verschulden eines Verfahrensbeteiligten gleich (vgl. Busse/Baumgärtner, a. a. O, Rn. 31 zu § 123 m. w. N.; vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 16. Oktober 2014, 30 W (pat) 527/13).
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