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   BPatG, 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19   

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https://dejure.org/2019,36883
BPatG, 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19 (https://dejure.org/2019,36883)
BPatG, Entscheidung vom 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19 (https://dejure.org/2019,36883)
BPatG, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 19 W (pat) 40/19 (https://dejure.org/2019,36883)
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  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65

    Anmeldung eines Patents - Voraussetzung der Zulässigkeit einer Patentbeschwerde -

    Auszug aus BPatG, 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die notwendige Berücksichtigung der Äußerung eines Beteiligten ist nicht die Vorlage an die für die Entscheidung zuständige Stelle, sondern - wie hier - im schriftlichen Verfahren die Herausgabe der Entscheidung an die interne Postabfertigungsstelle (vgl. Schulte, a. a. O., Einleitung Rdn. 289 ff (291); BGH, Urteil vom 9. März 1967 - Ia ZB 28/65, juris Rdn. 22, 25 - Isoharnstoffäther; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, NJW-RR 2012, 1533).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im

    Auszug aus BPatG, 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die notwendige Berücksichtigung der Äußerung eines Beteiligten ist nicht die Vorlage an die für die Entscheidung zuständige Stelle, sondern - wie hier - im schriftlichen Verfahren die Herausgabe der Entscheidung an die interne Postabfertigungsstelle (vgl. Schulte, a. a. O., Einleitung Rdn. 289 ff (291); BGH, Urteil vom 9. März 1967 - Ia ZB 28/65, juris Rdn. 22, 25 - Isoharnstoffäther; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, NJW-RR 2012, 1533).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BPatG, 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Prüfungsstellen des DPMA, ebenso wie ein Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen, wobei Art. 103 Abs. 1 GG erst verletzt ist, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht, bzw. hier die Prüfungsstelle, dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133-148, C. III. 1.a) und 2. a) - Rückübertragungsanspruch; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 68/17, juris Rdn. 9; Schulte, PatG, 10. Aufl. 2017, Einleitung Rdn. 284, 296).
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 68/17

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht i.R.d.

    Auszug aus BPatG, 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Prüfungsstellen des DPMA, ebenso wie ein Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen, wobei Art. 103 Abs. 1 GG erst verletzt ist, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht, bzw. hier die Prüfungsstelle, dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133-148, C. III. 1.a) und 2. a) - Rückübertragungsanspruch; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 68/17, juris Rdn. 9; Schulte, PatG, 10. Aufl. 2017, Einleitung Rdn. 284, 296).
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