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   BPatG, 16.10.2019 - 29 W (pat) 521/18   

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https://dejure.org/2019,37660
BPatG, 16.10.2019 - 29 W (pat) 521/18 (https://dejure.org/2019,37660)
BPatG, Entscheidung vom 16.10.2019 - 29 W (pat) 521/18 (https://dejure.org/2019,37660)
BPatG, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 29 W (pat) 521/18 (https://dejure.org/2019,37660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Unterscheidungskraft im Markenrecht - Kein Markenschutz für "Erlebe Licht"

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.10.2019 - 29 W (pat) 521/18
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke).

    Abgesehen davon, dass auch im Unionsrecht die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein Slogan ausschließlich als Werbeformel aufgefasst wird, sind die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgrund der Unionsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse für Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rn. 43 f. - Postkantoor).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 16.10.2019 - 29 W (pat) 521/18
    Vielmehr ist in jedem Fall zu prüfen, ob die Wortfolge einen ausschließlich produktbeschreibenden Inhalt hat oder ihr über diesen hinaus eine, wenn auch noch so geringe Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zukommt (BGH GRUR 2009, 949 Rn. 10 - My World; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).

    In Bezug auf die Dienstleistung der Klasse 35 "Werbung" erschöpft sich das Anmeldezeichen in einer sloganartigen Anpreisung des Werbeträgers bzw. der Art der angebotenen Werbung (vgl. zu beschreibende Angaben für "Werbung": BGH GRUR 2009, 949 - My World), nämlich Lichtwerbung (s. Beispiele in Anlage 5).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 16.10.2019 - 29 W (pat) 521/18
    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT; GRUR 2009, 778 Rn. 18 - Willkommen im Leben).

    EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT).

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