Rechtsprechung
BPatG, 16.12.2008 - 3 Ni 34/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,34483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 3 Ni 34/06
Im Einspruchsverfahren wirft der Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme zwar im Hinblick die neuere Rechtsauffassung, nach der dieser Widerrufsgrund nicht die Patentfähigkeit der Erfindung voraussetzen soll (vgl. BPatG, Beschl. v. 26. Juni 2008, 8 W (pat) 308/03 -Schweißheizung für Kraftstoffrohrmatten;… Kraßer Patentrecht, 5. Aufl., S. 375;… Rogge in Benkard 10. Aufl., § 21 Rdn. 23; offengelassen in BGH GRUR 2007, 996 -Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge;… aA Moufang in Schulte PatG 8. Aufl., § 21 Rdn. 49), die Frage einer etwaigen Pflicht zur einer vorrangigen Entscheidung über diesen Widerrufsgrund auf.Eine solche Pflicht könnte sich aus dem durch § 7 Abs. 2 PatG begründete Nachanmelderecht des Einsprechenden ergeben (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 996 -Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge).
- BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 3 Ni 34/06
Im Einspruchsverfahren wirft der Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme zwar im Hinblick die neuere Rechtsauffassung, nach der dieser Widerrufsgrund nicht die Patentfähigkeit der Erfindung voraussetzen soll (vgl. BPatG, Beschl. v. 26. Juni 2008, 8 W (pat) 308/03 -Schweißheizung für Kraftstoffrohrmatten;… Kraßer Patentrecht, 5. Aufl., S. 375;… Rogge in Benkard 10. Aufl., § 21 Rdn. 23; offengelassen in BGH GRUR 2007, 996 -Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge;… aA Moufang in Schulte PatG 8. Aufl., § 21 Rdn. 49), die Frage einer etwaigen Pflicht zur einer vorrangigen Entscheidung über diesen Widerrufsgrund auf.