Rechtsprechung
   BPatG, 16.12.2014 - 21 W (pat) 70/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43793
BPatG, 16.12.2014 - 21 W (pat) 70/09 (https://dejure.org/2014,43793)
BPatG, Entscheidung vom 16.12.2014 - 21 W (pat) 70/09 (https://dejure.org/2014,43793)
BPatG, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 21 W (pat) 70/09 (https://dejure.org/2014,43793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,43793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 6 PatG, § 6 Abs 1 S 1 PatV, § 12 PatV
    Patentbeschwerdeverfahren - "Medizinisches Instrument" - zur Patentfähigkeit - Einreichung von nicht publikationsfähigen Zeichnungen - gerügter Formmangel rechtfertigt keine Zurückweisung der Patentanmeldung - Zurückverweisung an das DPMA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachreichung von publikationsfähigen Zeichnungen i.R.d. Anmeldung des Patents mit der Bezeichnung "Medizinisches Instrument"

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Medizinisches Instrument" - zur Patentfähigkeit - Einreichung von nicht publikationsfähigen Zeichnungen - gerügter Formmangel rechtfertigt keine Zurückweisung der Patentanmeldung - Zurückverweisung an das DPMA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 49/08

    Patentfähigkeit eines Hundefutterbeutels zum Trainieren von Hunden;

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 21 W (pat) 70/09
    Vielmehr richten sich die Offenlegungsschrift und bei der Erteilung des Patents die Patentschrift an die Öffentlichkeit und im Besonderen an den Fachmann, wobei maßgeblicher Durchschnittsfachmann derjenige ist, wer üblicherweise mit einschlägigen Entwicklungsarbeiten auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet betraut ist, und nicht der Anwender, Interessent, Abnehmer oder Auftraggeber des beanspruchten Gegenstands (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - X ZR 49/08, Rdn. 19).
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 21 W (pat) 70/09
    Dabei wird im Hinblick auf die breite Formulierung des ursprünglichen Hauptanspruchs auch der Frage nachzugehen sein, ob mit dem, eine Verallgemeinerung enthaltenden Patentanspruch ein Schutz begehrt wird, der nicht über dasjenige hinausgeht, was dem Fachmann unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form der technischen Lehre erscheint, durch die das der Erfindung zugrundeliegende Problem gelöst wird (BGH, GRUR 2013, 1210-1212 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren, Leitsatz 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht