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   BPatG, 16.12.2014 - 35 W (pat) 26/13   

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https://dejure.org/2014,43748
BPatG, 16.12.2014 - 35 W (pat) 26/13 (https://dejure.org/2014,43748)
BPatG, Entscheidung vom 16.12.2014 - 35 W (pat) 26/13 (https://dejure.org/2014,43748)
BPatG, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 35 W (pat) 26/13 (https://dejure.org/2014,43748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 GebrMG, § 40 Abs 5 S 1 PatG
    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Schwingungsabsorbierende Aufhängung" - zum Eintritt der Rücknahmefiktion bei Inanspruchnahme einer Priorität - Priorität in der Nachanmeldung verstößt möglicherweise gegen das Verbot der Kettenpriorität - Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahmefiktion der Anmeldung eines Gebrauchsmusters bzgl. Schutzfähigkeit als Erfindung einer schwingungsabsorbierenden Aufhängung von Geräten in Fahrzeugen

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Schwingungsabsorbierende Aufhängung" - zum Eintritt der Rücknahmefiktion bei Inanspruchnahme einer Priorität - Priorität in der Nachanmeldung verstößt möglicherweise gegen das Verbot der Kettenpriorität - Wirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Schwingungsabsorbierende Aufhängung" - zum Eintritt der Rücknahmefiktion bei Inanspruchnahme einer Priorität - Priorität in der Nachanmeldung verstößt möglicherweise gegen das Verbot der Kettenpriorität - Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Schwingungsabsorbierende Aufhängung

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 273
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 30.06.2006 - 10 W (pat) 1/05
    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 35 W (pat) 26/13
    Hierin einen unzulässigen "Umweg" zu sehen, mit dem in unlauterer Weise die Weiterführung einer rechtlich nicht mehr existenten Anmeldung erreicht werden soll, lässt sich weder überzeugend begründen noch entspricht dies der gängigen Rechtsmeinung (vgl. BPatG GRUR 2006, 1018 ff. - "Frequenzsignal"; Schulte/ Moufang , PatG, 9. Aufl., § 40 Rn. 33 - m. w. N.).

    Das vom Gesetzgeber mit der Regelung angestrebte Ziel besteht lediglich darin, dem DPMA eine Arbeitserleichterung zu verschaffen, indem die Prüfungsstellen und die Gebrauchsmusterstelle davon befreit werden, mehrere zeitrang- und gegenstandsgleiche Anmeldungen bearbeiten zu müssen (vgl. Schulte/ Moufang , PatG, 9. Aufl., § 40 Rn. 25; vgl. auch: BPatG GRUR 2006, 1018, 1020 - "Frequenzsignal"; BGHZ 105, 222 ff. - "Wassermischarmatur").

  • BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88

    Voraussetzungen der Rücknahmefiktion

    Auszug aus BPatG, 16.12.2014 - 35 W (pat) 26/13
    Das vom Gesetzgeber mit der Regelung angestrebte Ziel besteht lediglich darin, dem DPMA eine Arbeitserleichterung zu verschaffen, indem die Prüfungsstellen und die Gebrauchsmusterstelle davon befreit werden, mehrere zeitrang- und gegenstandsgleiche Anmeldungen bearbeiten zu müssen (vgl. Schulte/ Moufang , PatG, 9. Aufl., § 40 Rn. 25; vgl. auch: BPatG GRUR 2006, 1018, 1020 - "Frequenzsignal"; BGHZ 105, 222 ff. - "Wassermischarmatur").
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