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   BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13   

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BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13 (https://dejure.org/2015,40445)
BPatG, Entscheidung vom 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13 (https://dejure.org/2015,40445)
BPatG, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 25 W (pat) 15/13 (https://dejure.org/2015,40445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Air Solution " - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • damm-legal.de

    Das Wortkennzeichen "Air Solution" ist nicht für Desinfektionsmittel oder Lüftungsgeräte schutzfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung "Air Solution" als beschreibende Angabe für Waren und Dienstleistungen im Bereich Luftreinigung

  • kanzlei.biz

    Wortkombination "Air Solution" kann für Desinfektionsmittel nicht als Marke eingetragen werden

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Air Solution " - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Air Solution " - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Wortkennzeichen "Air Solution" ist nicht für Desinfektionsmittel oder Lüftungsgeräte schutzfähig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH a. a. O. Rn. 30 - Chiemsee; a. a. O. Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674 Rn. 98 - Postkantoor).

    Soweit die Anmelderin auf die vermeintlich vergleichbare Eintragung der Wort-/Bildmarke mit dem identischen Wortbestandteil verweist, ist, ungeachtet dessen, dass die zusätzlich vorhandenen Bildbestandteile möglicherweise zur Schutzfähigkeit beigetragen haben, auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des Bundespatentgerichts (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen.

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272 Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).

    Von einem beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn er verschiedene Bedeutungen hat (vgl. BGH GRUR 2006, 760 Rn. 14 - LOTTO), sein Inhalt vage ist (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt) oder nur eine von mehreren möglichen Bedeutungen die Waren/Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 33 - DOUBLEMINT).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272 Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Von einem beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn er verschiedene Bedeutungen hat (vgl. BGH GRUR 2006, 760 Rn. 14 - LOTTO), sein Inhalt vage ist (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt) oder nur eine von mehreren möglichen Bedeutungen die Waren/Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 33 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Von einem beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn er verschiedene Bedeutungen hat (vgl. BGH GRUR 2006, 760 Rn. 14 - LOTTO), sein Inhalt vage ist (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt) oder nur eine von mehreren möglichen Bedeutungen die Waren/Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 33 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Abgesehen davon, dass beide Varianten in Bezug auf die beanspruchten beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen zu einem beschreibenden Verständnis führen, setzt eine beschreibende Benutzung als Sachangabe noch nicht einmal voraus, dass die Bezeichnung feste begriffliche Konturen erlangt und sich eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt herausgebildet hat (siehe dazu BGH GRUR 2008, 900 Rn 15 - SPA II).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Soweit die Anmelderin auf die vermeintlich vergleichbare Eintragung der Wort-/Bildmarke mit dem identischen Wortbestandteil verweist, ist, ungeachtet dessen, dass die zusätzlich vorhandenen Bildbestandteile möglicherweise zur Schutzfähigkeit beigetragen haben, auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des Bundespatentgerichts (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Soweit die Anmelderin auf die vermeintlich vergleichbare Eintragung der Wort-/Bildmarke mit dem identischen Wortbestandteil verweist, ist, ungeachtet dessen, dass die zusätzlich vorhandenen Bildbestandteile möglicherweise zur Schutzfähigkeit beigetragen haben, auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des Bundespatentgerichts (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen.
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Soweit die Anmelderin auf die vermeintlich vergleichbare Eintragung der Wort-/Bildmarke mit dem identischen Wortbestandteil verweist, ist, ungeachtet dessen, dass die zusätzlich vorhandenen Bildbestandteile möglicherweise zur Schutzfähigkeit beigetragen haben, auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des Bundespatentgerichts (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen.
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 16.12.2015 - 25 W (pat) 15/13
    Soweit die Anmelderin auf die vermeintlich vergleichbare Eintragung der Wort-/Bildmarke mit dem identischen Wortbestandteil verweist, ist, ungeachtet dessen, dass die zusätzlich vorhandenen Bildbestandteile möglicherweise zur Schutzfähigkeit beigetragen haben, auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des Bundespatentgerichts (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen.
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuG, 22.09.2021 - T-250/20

    Moviescreens Rental/ EUIPO - the airscreen company (AIRSCREEN) - Unionsmarke -

    Die Klägerin hat fünf Beschlüsse des Bundespatentgerichts (28 W [pat] 147/04 vom 30. November 2005, "Air System", 28 W [pat] 261/04 vom 29. März 2006, "AIRBRAKE", 24 W [pat] 112/04 vom 8. August 2006, "AIRSCREEN", 26 W [pat] 95/08 vom 13. Mai 2009, "Air Disc", und 25 W [pat] 15/13 vom 16. Dezember 2015, "Air Solution") vorgelegt, um zu belegen, dass der Begriff "airscreen" für die deutschen Verbraucher in den deutschen Sprachgebrauch Eingang gefunden habe.
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