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   BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14   

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https://dejure.org/2017,5714
BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14 (https://dejure.org/2017,5714)
BPatG, Entscheidung vom 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14 (https://dejure.org/2017,5714)
BPatG, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 27 W (pat) 24/14 (https://dejure.org/2017,5714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 S 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "OUI" - Kostenentscheidung - zur Auferlegung von Kosten - Rücknahme des Löschungsantrags rechtfertigt für sich genommen keine Kostenauferlegung - keine erkennbare Aussichtslosigkeit der Beschwerde - kein Abweichen vom ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "OUI" - Kostenentscheidung - zur Auferlegung von Kosten - Rücknahme des Löschungsantrags rechtfertigt für sich genommen keine Kostenauferlegung - keine erkennbare Aussichtslosigkeit der Beschwerde - kein Abweichen vom ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 13.04.2015 - 27 W (pat) 74/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BLÄTTERPDF" - keine

    Auszug aus BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14
    Selbst eine einheitliche entgegenstehende Entscheidungspraxis reicht dabei nicht aus, Kosten wegen des Betreibens aussichtsloser Verfahren aufzuerlegen (BPatG 27 W (pat) 74/14 - BLÄTTERPDF).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14
    Der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließe deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nicht aus (vgl. BGH, GRUR 2014, 872 Rn. 23 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

    Auszug aus BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14
    Die hierfür erforderliche Feststellung, dass der Verkehr die Bezeichnung ausschließlich als werbliche Anpreisung verstehe (BGH, GRUR 2015, 173 Rn. 28 - for you), lasse sich entgegen der Ansicht des angefochtenen Beschlusses nicht aus Verwendungsbeispielen treffen, die das Wort OUI im Kontext enthielten; Nachweise des Zeichens OUI in Alleinstellung fehlten.
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